27. Mai 2020 | Magazin:

Neutral, fair und strikt vertraulich Professorin Petra Mischnick und Professor Dieter Dinkler verabschieden sich nach 12 Jahren als Ombudsperson

Bei Fragen und Konflikten im Bereich guter wissenschaftlicher Praxis und  wissenschaftlicher Integrität standen sie vier Amtszeiten allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der TU Braunschweig als erste Anlaufmöglichkeit mit Rat und Tat zur Seite: Die Lebensmittelchemikerin Professorin Petra Mischnick und der Bauingenieur Professor Dieter Dinkler haben 12 Jahre an der TU Braunschweig als Ombudspersonen bei allgemeinen Fragen zur guten wissenschaftlichen Praxis sowie bei Fragen zu konkreten Konfliktfällen in diesem Bereich im vertraulichen Rahmen neutral, fair und strikt vertraulich beraten.

Konflikte frühzeitig lösen

Professorin Dr. Petra Mischnick. Bildnachweis: TU Braunschweig

„Ombudspersonen sind eine wichtige Anlaufstelle, um in einem vertraulichen Rahmen zu klären, ob möglicherweise wissenschaftliches Fehlverhalten vorliegt oder sich anbahnt, und auch, um dabei zu unterstützen, Konflikte durch Gespräche zu lösen bzw. zu deeskalieren“, zieht Professorin Mischnick ein Fazit ihrer Arbeit. Die Ombudspersonen gehören mit beratender Stimme der unabhängigen Kommission für gute wissenschaftliche Praxis der TU Braunschweig an. Die Kommission ist neben der Durchführung formaler Verfahren, in denen Vorwürfen nachgegangen wird, auch für die Gestaltung der Ordnung an der TU Braunschweig zuständig und damit ein wichtiges Diskussionsforum über Fächergrenzen hinweg. Damit es möglichst erst gar nicht zu wissenschaftlichem Fehlverhalten kommt, wünscht sich Professorin Mischnick, dass „gute wissenschaftliche Praxis integraler Bestandteil des Studiums sein soll.“

Vertrauen in die Wissenschaft fördern

Professor Dr. Dieter Dinkler. Bildnachweis: TU Braunschweig

„Die Relevanz des Ombudswesens und der „Kommission für gute wissenschaftliche Praxis“ ist sehr hoch. Sie fördert das Vertrauen der Gesellschaft in die Wissenschaft auch wenn sie öffentlich kaum wahrgenommen wird“, sagt Professor Dinkler zu seiner Motivation. Die Kommission für gute wissenschaftliche Praxis ist die rechtlich verbindliche Instanz, wissenschaftliches Fehlverhalten zu untersuchen und gegebenenfalls festzustellen. „Wir haben gemeinsam entsprechende Hinweise und Empfehlungen für das Präsidium oder die Fakultäten erarbeitet.“

Wichtige und schwierige Aufgabe

„Frau Mischnick und Herr Dinkler haben mit ihrer Arbeit als unabhängige Ombudspersonen eine wichtige und oft sehr schwierige Aufgabe über vier Amtsperioden wahrgenommen. Das Ombudswesen gehört zu unserem Qualitätsmanagementsystem, mit dem wir sicherstellen, dass unsere Forschung ihrer gesellschaftlichen Bedeutung und Verantwortung gerecht wird. Ganz herzlichen Dank im Namen der gesamten TU und auch persönlich für dieses großartige Engagement“, sagte Präsidentin Professorin Anke Kaysser-Pyzalla.