26. Juni 2019 | Magazin:

Externe Expertise aus Wirtschaft und Wissenschaft Neuer Hochschulrat im Amt

Die Technische Universität hat einen neuen Hochschulrat. Sieben Hochschulratsmitglieder haben am 1. Juni 2019 ihre vierjährige Amtszeit im Aufsichtsgremium angetreten und sich auf der Sitzung am 18. Juni konstituiert. Neben fünf Persönlichkeiten, die bereits dem scheidenden Hochschulrat angehörten, sind zwei neue Mitglieder hinzugekommen.

Im Anschluss an die konstituierende Sitzung besichtigte der Hochschulrat das LENA, Laboratory for Emerging Nanometrology. (v.l.) Ministerialdirigent Carsten Mühlenmeier, Prof. Monika Schäfer-Korting, Dr. Oliver Blume, Gabriela Schimmel-Radmacher und Prof. Lothar Hagebölling. Nicht auf dem Bild: Prof. Ute Daniel und Prof. Heinz Jörg Fuhrmann. Bildnachweis: Marisol Glasserman/TU Braunschweig

Fünf Mitglieder aus Wirtschaft und Wissenschaft wurden im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur und dem Senat der TU Braunschweig bestellt: Dr. Oliver Blume, Prof. Heinz Jörg Fuhrmann, Prof. Lothar Hagebölling, Prof. Monika Schäfer-Korting und Gabriela Schimmel-Radmacher gehören als externe Mitglieder dem neuen Hochschulrat an. Als Mitglied der TU Braunschweig ist Prof. Ute Daniel direkt durch den Senat gewählt worden. Als siebtes Mitglied des Hochschulrates hat das MWK als eigenen Vertreter Ministerialdirigent Carsten Mühlenmeier benannt.

„Die TU Braunschweig konnte für den neuen Hochschulrat herausragende Persönlichkeiten gewinnen. Mit ihrer hervorragender Expertise und ihren vielfältigen Erfahrungen aus Wirtschaft und Wissenschaft werden sie die TU Braunschweig weiter voranbringen. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit und die Begleitung durch das Gremium“, so TU-Präsidentin Prof. Anke Kaysser-Pyzalla. „Durch die externen Expertinnen und Experten, die für eine weitere Amtszeit zur Verfügung stehen und die sehr erfolgreiche Arbeit geleistet haben, ist ein großes Maß an Kontinuität gewahrt. Zudem ist es uns gelungen, eine neue Expertin und einen neuen Experten zu gewinnen, die mit ihrer Fachkompetenz das Gremium hervorragend ergänzen. Besonders freut es mich, dass Prof. Hagebölling, der bereits im letzten Hochschulrat sehr engagiert den Vorsitz geführt hat, erneut den Vorsitz innehat. Er unterstützt mit seiner Arbeit unter anderem bei dem anstehenden 275-jährigem Jubiläum die TU Braunschweig auf Beste.“

Für die nächsten vier Jahr hat sich der Vorsitzende Professor Lothar Hagebölling gemeinsam mit den weiteren Hochschulratsmitglieder vorgenommen, „die TU Braunschweig darin zu unterstützen, die Lehre personell und inhaltlich weiterzuentwickeln und so aufzustellen, das sie für Studierende hoch attraktiv bleibt“. „Außerdem möchte der Hochschulrat dabei helfen, die exzellente Forschung weiter auszubauen. Ganz oben auf unserer Agenda steht auch, die dringend benötigten Sanierungsmaßnahmen weiter voranzubringen, so der Hochschulratsvorsitzende.“

Die sieben Mitglieder des Hochschulrats

  • Maschinenbauingenieur Dr. Oliver Blume, Vorstandsvorsitzender Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG (1. Amtszeit)
  • Historikerin Prof. Ute Daniel, Professorin für Neuere Geschichte der TU Braunschweig (2. Amtszeit)
  • Maschinenbauingenieur und Materialwissenschaftler Prof. Heinz Jörg Fuhrmann, Vorstandsvorsitzender Salzgitter AG (3. Amtszeit)
  • Jurist Prof. Lothar Hagebölling, Staatssekretär a.D., (Vorsitz, 3. Amtszeit)
  • Pharmakologin Prof. Monika Schäfer-Korting, Professorin für Pharmakologie und Toxikologie der Freien Universität Berlin (1. Amtszeit)
  • Juristin Gabriela Schimmel-Radmacher, Leiterin Unternehmenskommunikation Öffentliche Versicherung Braunschweig, (1. Amtszeit, bereits 2018 nachgerückt)
  • Jurist Ministerialdirigent Carsten Mühlenmeier, Abteilungsleiter im Ministerium für Wissenschaft und Kultur, als Vertreter des Fachministeriums

Aufgaben des Hochschulrats

Der Hochschulrat berät als Gremium das Präsidium und den Senat der TU Braunschweig und nimmt zu den Entwicklungs- und Wirtschaftsplänen, zur Gründung von bzw. zur Beteiligung an Unternehmen und zu den Entwürfen der Zielvereinbarungen mit dem MWK Stellung. Der Hochschulrat bestätigt den Vorschlag des Senats zur Ernennung, Bestellung oder Entlassung von Mitgliedern des Präsidiums. Außerdem hat der Hochschulrat die Aufgabe, das Einvernehmen zu Berufungsvorschlägen zur Besetzung von Professuren herzustellen. Der Hochschulrat ist außerdem berechtigt, zu allen die Hochschule betreffenden Fragen Auskünfte vom Präsidium und vom Senat zu verlangen.