26. Januar 2011 | Presseinformationen:

Veranstaltungsreihe „Zukunftsfragen – kontrovers“ "Die Gesellschaft verfolgt nur friedliche Zwecke."* – Ausschluss militärischer Forschung auch an der TU Braunschweig?

Über dieses Thema diskutieren Prof. Dr. Thomas S. Spengler, Technische Universität Braunschweig, und Reiner Braun, Berlin,

am Montag, 31. Januar 2011, um 18.30 Uhr,
in der Aula, Pockelsstraße 11, Haus der Wissenschaft.

Moderation: Henning Garbers, Braunschweig

Diskussionen über den Ausschluss militärischer Forschung werden gegenwärtig an verschiedenen deutschen Hochschulen geführt. Einige Hochschulen haben bereits eine Zivilklausel eingeführt, die besagt, dass dort nur zu friedlichen Zwecken geforscht werden darf. Hier geht es um die Frage, ob Hochschulen ihre Absicht, Forschung nur zu friedlichen Zwecken durchzuführen, in einer Zivilklausel erklären sollten. Ist dies für die TU Braunschweig vorstellbar?

Prof. Dr. Thomas S. Spengler studierte Wirtschaftsingenieurwesen an der Universität Karlsruhe und habilitierte sich dort im Jahre 1998. Er ist seither Universitätsprofessor für Produktion und Logistik an der TU Braunschweig. Seit 2008 ist er zudem Leiter des Instituts für Automobilwirtschaft und Industrielle Produktion sowie Vorstandsmitglied des Niedersächsischen Forschungszentrums Fahrzeugtechnik (NFF). Ebenfalls seit 2008 ist er als Vizepräsident der TU Braunschweig für das Ressort Forschung und seit 2010 auch für das Ressort Technologietransfer verantwortlich.

Reiner Braun studierte Literaturwissenschaften, Geschichte und Journalismus. Seit 1982 ist er in der Friedensbewegung und in anderen sozialen Bewegungen engagiert. Er ist Geschäftsführer der Juristen gegen die Atomwaffen – für zivile Konfliktlösungen (IALANA) und der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler (VDW) sowie Programmdirektor beim »International Network of Engineers and Scientists for Global Responsibility« (INES).

* Zivilklausel aus dem Gesellschaftsvertrag der »Forschungszentrum Karlsruhe GmbH«, 1956