28. April 2026 | Presseinformationen:

Digitales Parkraummanagement startet Ab 1. Mai 2026 stehen Parkplätze der TU Braunschweig ausschließlich registrierten Hochschulmitgliedern und Gästen der Universität zur Verfügung

Die Parksituation an der Technischen Universität Braunschweig ist seit längerer Zeit angespannt: Bis zu 70 % der verfügbaren Stellplätze sind durch externe und Dauerparkende belegt. Gleichzeitig haben kostenpflichtige Kurzzeitparkzonen im Umfeld des Campus den Parkdruck zusätzlich erhöht. Um allen Mitgliedern wieder einen entspannten Weg zur Arbeit zu ermöglichen, führt die TU Braunschweig ein digitales Parkraumkonzept ein. Ziel ist es, den Hochschulmitgliedern eine verlässliche und bedarfsgerechte Parkplatznutzung zu ermöglichen. Nach einer erfolgreichen Testphase wird das Parken auf den Parkflächen der TU Braunschweig ab Mai kostenpflichtig und ist weiterhin nur Hochschulmitgliedern und Gästen der Universität vorbehalten.

Die Parkflächen der Technischen Universität Braunschweig wurden der Hochschule vom Land Niedersachsen unter der Auflage überlassen, sie ausschließlich für universitäre Zwecke zu nutzen. Dennoch werden sie regelmäßig von externen Nutzer*innen – teils auch dauerhaft – belegt. Dies führt dazu, dass Hochschulmitglieder häufig Schwierigkeiten haben, einen Parkplatz in Campusnähe zu finden. Durch die Einführung von Kurzzeitparkzonen rund um den Zentralcampus hat sich die Situation zusätzlich verschärft. Um eine verlässliche, transparente und faire Parksituation für ihre Hochschulmitglieder sicherzustellen, hat die TU Braunschweig in Abstimmung mit den Vertretungen aller Hochschulmitglieder ein digitales Parkraummanagementsystem entwickelt.

Neue Regelung: Parken nur noch mit Registrierung

Ab dem 01. Mai 2026 stehen die Parkflächen der TU Braunschweig ausschließlich registrierten Nutzer*innen und Gästen der Universität zur Verfügung. Die Registrierung erfolgt über ein Online-Portal und ist nur für Hochschulmitglieder möglich. Im Online-Portal können diese sowie Gäste der Universität Tickets erwerben und ihre Fahrzeuge verwalten. Die Parkkontrolle erfolgt automatisiert: Kameras erfassen die Kennzeichen der ein- und ausfahrenden Fahrzeuge und gleichen diese mit den hinterlegten Daten ab. Fahrzeuge, die unberechtigt auf den Flächen parken, werden zuverlässig erkannt. In diesen Fällen wird eine Vertragsstrafe von 40 Euro erhoben.

Datenschutzkonforme Kennzeichenerfassung

An allen Zufahrten zu den TU-Parkplätzen werden Kameras installiert, die Kennzeichen mittels Optical Character Recognition (OCR) erfassen. Die Datenverarbeitung erfolgt unter hohem Datenschutzstandards. Alle Daten werden pseudonymisiert und end-to-end verschlüsselt übertragen. Es werden keine Fahr- oder Bewegungsprofile erstellt und die Daten werden unmittelbar nach Beendigung des Parkvorgangs gelöscht, sofern kein Verstoß vorliegt. Bei Verstößen wird ein entsprechender Datensatz erstellt und gemäß den gesetzlichen Vorgaben der DSGVO gespeichert, um die Nachverfolgung zu ermöglichen.

Hinweise für Anwohnende

Die Kameras der Parkraumbewirtschaftung erfassen ausschließlich die Zufahrten zu den universitären Parkflächen. Öffentliche Straßen oder private Grundstücke sind nicht Gegenstand der Überwachung. Die Privatsphäre von Anwohnenden und Passant*innen bleibt vollumfänglich gewahrt. Die Parkplätze werden durch entsprechende Beschilderung kenntlich gemacht, die über die kameragestützte Kontrolle und geltende Parkordnung informiert.

Übergangsfristen beachten

Das kostenpflichtige System tritt ab dem 1. Mai 2026 in Kraft. Fahrzeuge ohne Parkberechtigung müssen umgehend von TU-Parkflächen entfernt werden.