14. Juni 2017 | Magazin:

Stellungnahme der TU Braunschweig zur Veranstaltung "Deutschlandseminar" der Burschenschaft Thuringia

Die Technische Universität Braunschweig ist eine weltoffene Universität. Die an der TU Braunschweig anerkannten Studentischen Vereinigungen sind rechtlich selbstständig. Voraussetzung für die Anerkennung ist allerdings, dass Aktivitäten und Veranstaltungen frei von Diskriminierung, Rassismus, Volksverhetzung oder Sexismus sein müssen. Anderenfalls kann und wird die TU Braunschweig die Anerkennung als Studentische Vereinigung entziehen. Grundsätzlich ist der Campus ein Ort der Meinungsfreiheit und des kontroversen Austauschs von Argumenten. Solange sie von der Meinungsfreiheit gedeckt werden, ist es daher geboten, auch extreme Ansichten zuzulassen.

Aus Sorge, dass es sich bei dem „Deutschlandseminar“ der Braunschweiger Burschenschaft Thuringia um eine Veranstaltung handeln könnte, die nicht mit den Werten der TU Braunschweig im Einklang stehen, wie sie in der Ordnung zur Registrierung Studentischer Vereinigungen festgeschrieben sind, hat die Rechtsabteilung der Universität die Thuringia zu einer Stellungnahme aufgefordert. Auf Basis aller verfügbaren Fakten wird sie prüfen, ob die rechtlichen Grundlagen für eine Aberkennung des Status als Studentische Vereinigung vorliegen und gegebenenfalls die entsprechenden Konsequenzen ziehen.

Hintergrund

Die Burschenschaft Thuringia, eine eingetragene Studentische Vereinigung der TU Braunschweig, plant für den 1. Juli in ihren Räumen die Veranstaltung „Deutschlandseminar“. In einem offenen Brief hat das Bündnis gegen Rechts Braunschweig die Universitätsleitung unter anderem aufgefordert, der Burschenschaft den Status der anerkannten Studentischen Vereinigung zu entziehen.  Auch der AStA der TU Braunschweig hatte zuvor gegen die Veranstaltung Stellung bezogen. Der AStA sieht in ihr „einen Versuch, an der Universität einen Ort der Vernetzung für Angehörige der Neuen Rechten und Rechtsextremen zu schaffen“.