22. Oktober 2014 | Magazin:

Stellungnahme der TU Braunschweig zur NTH-Evaluierung und der Entscheidung des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur zur Zukunft der NTH

Am 14. Oktober hat die Niedersächsische Ministerin für Wissenschaft und Kultur, Dr. Gabriele Heinen-Kljajic, der Öffentlichkeit den Evaluierungsbericht der Wissenschaftlichen Kommission Niedersachsen (WKN) zur  Niedersächsischen Technischen Hochschule (NTH) und die Schlussfolgerungen, die das Ministerium daraus zieht, vorgestellt. Demnach wird das NTH-Gesetz zum 1. Januar 2015 ruhend gestellt, die NTH wird es danach nicht mehr geben. Dies ist eine Entscheidung mit weitreichenden Konsequenzen, zu denen wir hiermit Stellung nehmen.

Die grundsätzlichen Ziele der NTH, durch eine gemeinsame Strategie Stärken zu bündeln, werden vom Evaluierungsbericht und auch vom Ministerium ausdrücklich bestätigt. Ebenso bestätigt wird die Entwicklung der TU Braunschweig, die als solche von der WKN eine sehr gute Beurteilung erhalten hat. Die Gutachter gehen auf Profilbildung und auf interdisziplinäre Forschungseinrichtungen ein, die die TU Braunschweig unter Beteiligung anderer (Mitglieds-) Hochschulen und außeruniversitärer  Forschungseinrichtungen gegründet hat. Hervorgehoben wird vor allem die Verstetigung der Schwerpunktsetzung durch den Aufbau der Forschungszentren und die überdurchschnittlich erfolgreiche Einwerbung von Hochschulbaufördermitteln.

Zunächst einmal gilt unser Dank allen Mitgliedern der TU Braunschweig, die sich im Rahmen der NTH engagiert haben. Wir würden es sehr bedauern, wenn durch die Entscheidung, die NTH nicht weiter zu fördern, die Motivation derjenigen beeinträchtigt würde, die sich mit viel Engagement und Erfolg in die gemeinsamen Prozesse eingebracht haben. Vor diesem Hintergrund ist wichtig, dass das Ministerium zugesagt hat, bereits bewilligte NTH-Projekte weiterzuführen. Anträge für NTH-Forschergruppen werden wie geplant durch die Wissenschaftliche Kommission (WKN) begutachtet.

Die TU Braunschweig und die Leibniz-Universität Hannover (ohne Beteiligung der TU Clausthal) sind nun aufgefordert, die strategische Zielsetzung und die Definition von Bereichen wissenschaftlicher Exzellenz als Bestandteile eines Masterplans zur Gestaltung möglicher Verbünde zu entwickeln.

Eine Diskussion über die Struktur und Governance dieser künftigen Verbünde soll – so das Ministerium – zunächst nachrangig sein, da zuerst die Ziele in Wissenschaft und Lehre zu entwickeln sind. Das von der Evaluierungskommission vorgeschlagene Modell einer Multi-Campus-Universität wird nach Aussagen der Ministerin vom MWK nicht favorisiert. An dieser Stelle möchten wir betonen, dass das Präsidium und der Senat der TU Braunschweig eine solche Multi-Campus-Universität, womöglich unter der Führung bzw. mit Sitz außerhalb von Braunschweig, in keinem Fall akzeptieren werden. Nach Auskunft von Experten stehen dem auch verfassungsrechtliche Hürden entgegen (Artikel 72 der Niedersächsischen Verfassung).

Vor dem Hintergrund der aktuell auf Bundesebene diskutierten Pläne zur Nachfolge der Exzellenzinitiative legen der Evaluierungsbericht und das Ministerium inhaltliche Verbünde in den Bereichen Lebenswissenschaften und Mobilität nahe. Als Präsidium sind wir zur Beteiligung der TU Braunschweig in diesen Bereichen, die zwei von unseren strategischen Forschungsfeldern entsprechen, bereit. Wir werden umgehend Arbeitsgruppen bilden, um Konzepte zu entwickeln, und diese auch in den Gremien abstimmen. Unabhängig von allen Diskussionen auf Landesebene rund um die Fortsetzung der Exzellenzinitiative werden wir selbstverständlich weiterhin als Carolo-Wilhelmina alle drei Forschungsfelder und Potenzialthemen aus unserem eigenen Strategieprozess weiterentwickeln.

Bedauerlich ist aus unserer Sicht, dass mit dem abrupten Ende der NTH-Strukturen die organisatorische Plattform für die abgestimmte Entwicklungsplanung und Berufungspolitik der drei Universitäten sowie für die Kooperationspotenziale in der Lehre und für etliche weitere Synergien wegfällt. Gleichzeitig fällt mit dem Aussetzen der NTH das mit der NTH verbundene Berufungsrecht zurück an das Land. Deshalb wird zeitnah das Berufungsrecht für die TU Braunschweig beantragt. Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass an den Zielen festgehalten wird.

Trotz der ernüchternden und in Teilen demotivierenden Bilanz der NTH-Evaluierung stehen wir weiterhin zu den Zielen der abgestimmten Entwicklung der Profile der technisch orientierten Universitäten. Wir sehen das Profil, das die TU Braunschweig in den letzten Jahren entwickelt hat, durch die unabhängige Evaluierung – auch im Vergleich – bestätigt. Im Bewusstsein dieser Stärken werden wir alles daran setzen, die Interessen der TU Braunschweig in dem kommenden, sicherlich wiederum aufwändigen Prozess in konstruktivem Dialog mit unseren Partnern zu vertreten und unsere Position in Niedersachsen und im Bundesvergleich zu stärken.

Bei den nächsten Schritten bauen wir auf Sie als leistungsfähige Kolleginnen und Kollegen und freuen uns auf Ihre konstruktive Mitarbeit.

Prof. Dr.-Ing. Dr. h.c. Jürgen Hesselbach
im Namen des Präsidiums der TU Braunschweig