Stellungnahme der TU Braunschweig zur Burschenschaft Thuringia Keine ausreichenden Gründe zur Einleitung eines Aberkennungsverfahrens
Die Technische Universität Braunschweig als weltoffene Hochschule hat sich in den letzten Wochen mit dem Status der Burschenschaft Thuringia als Studentische Vereinigung befasst. Grund zur Sorge und Anlass zur rechtlichen Überprüfung des Status ist das so genannte „Deutschlandseminar“, das die Burschenschaft für den 1. Juli 2017 in ihren Räumen organisiert. Die Referenten werden dem politisch äußeren rechten Spektrum zugeordnet. (Siehe unserer Stellungnahme vom 14.06.2017.)
Nach Prüfung der Sachlage ist die TU Braunschweig zu dem Schluss gekommen, dass keine hinreichenden Gründe vorliegen, um ein Verfahren zur Aberkennung des Status einer Studentischen Vereinigung der TU Braunschweig einzuleiten.
In einer Stellungnahme gegenüber der Rechtsabteilung hat sich die Thuringia zu den in der Registrierungsordnung der TU Braunschweig festgelegten Werten und zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekannt. Dass einseitig am rechten Spektrum ausgerichtete Referenten im Rahmen ihrer Veranstaltung auftreten, ist durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Entscheidend ist, wie die Thuringia selbst bzw. ihre Mitglieder sich zu möglichen diskriminierenden, volksverhetzenden oder sexistischen Äußerungen positionieren. Die TU Braunschweig wird die Entwicklung aufmerksam verfolgen und behält sich vor, eine erneute rechtliche Bewertung vorzunehmen, sobald Belege vorliegen, dass sich die Sachlage geändert hat.
Neben dem Bündnis gegen Rechts hat der AStA der TU Braunschweig für
Samstag, 1. Juli 2017, 10 Uhr
eine eigene Kundgebung für Weltoffenheit auf dem Universitätsplatz angemeldet.
Nähere Informationen:
Ordnung zur Registrierung Studentischer Vereinigungen der Technischen Universität Braunschweig
AStA der TU Braunschweig
Weltoffene Hochschule gegen Fremdenfeindlichkeit