9. Juni 2015 | Presseinformationen:

Neuer Hochschulrat: Externe Berater bringen ihre Expertise ein

Sieben Hochschulratsmitglieder haben am 1. Juni 2015 ihre vierjährige Amtszeit im Aufsichtsgremium der Technischen Universität Braunschweig angetreten.

Fünf Mitglieder aus Wirtschaft und Wissenschaft wurden durch das Herstellen des Einvernehmens im Senat der Technischen Universität Braunschweig ernannt: Prof. Dr. Christine Ahrend, Prof. Dr. Heinz Jörg Fuhrmann, Prof. Dr. Lothar Hagebölling, Prof. Dr.-Ing. Jürgen Leohold und Prof. Dr. Bettina Rothärmel gehören als externe Mitglieder dem neuen Hochschulrat an. Ein weiteres Mitglied, Prof. Dr. Ute Daniel, die aus der TU Braunschweig kommt, wurde direkt durch den Senat gewählt. Als siebtes Mitglied des Hochschulrates hat das MWK als eigenen Vertreter Ministerialdirigent Carsten Mühlenmeier benannt.

Die Amtszeit des Hochschulrates der TU Braunschweig beträgt vier Jahre, eine einmalige Wiederwahl ist möglich.

 

Die sieben Mitglieder im Hochschulrat:

Prof. Dr. Christine Ahrend,
Vizepräsidentin für Forschung, Berufung und Nachwuchsförderung der TU Berlin,
1. Amtszeit
Prof. Dr. Heinz Jörg Fuhrmann,
Vorstandsvorsitzender Salzgitter AG,
2. Amtszeit
Prof. Dr. Lothar Hagebölling, Staatssekretär a. D. Prof. Dr. Lothar Hagebölling,
Staatssekretär a. D.,
2. Amtszeit
Prof. Dr.-Ing. Jürgen Leohold,
Leiter der Konzernforschung der Volkswagen AG,
1. Amtszeit
071_2015_Hochschulrat_Rothaermel_web Prof. Dr. Bettina Rothärmel,
Prokuristin, Marketingleiterin Braunschweiger Zeitungsverlag,
2. Amtszeit
071_2015_Hochschulrat_Daniel_web Prof. Dr. Ute Daniel,
Historisches Seminar,
als gewähltes Mitglied der TU Braunschweig
071_2015_Hochschulrat_Muehlenmeier_web Ministerialdirigent Carsten Mühlenmeier,
Abteilungsleiter im Ministerium für Wissenschaft und Kultur,
als Vertreter des Fachministeriums

„Mit diesem Hochschulrat haben wir wieder Persönlichkeiten gewinnen können, die sich mit Engagement und Überzeugung für die Belange der TU Braunschweig einsetzen werden“, freut sich Prof. Jürgen Hesselbach, Präsident der TU Braunschweig, auf die zukünftige Zusammenarbeit. Das Beraterteam kommt aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen und ist mit dem Hochschulwesen bestens vertraut.

Aufgaben des Hochschulrats: Das Gremium des Hochschulrats berät das Präsidium und den Senat der TU Braunschweig und nimmt zu den Entwicklungs- und Wirtschaftsplänen, zur Gründung von bzw. zur Beteiligung an Unternehmen durch die Hochschule und zu den Entwürfen der Zielvereinbarungen mit dem MWK Stellung. Der Hochschulrat bestätigt den Vorschlag des Senats zur Ernennung, Bestellung oder Entlassung von Mitgliedern des Präsidiums. Außerdem hat der Hochschulrat mit dem zum 1.4.2015 vom MWK auf die TU Braunschweig übertragenen Berufungsrecht die Aufgabe, das Einvernehmen zu Berufungsvorschlägen zur Besetzung von Professuren herzustellen.

Kontakt
Stefanie Winkler-Franz, M.A.
Persönliche Referentin des Präsidenten der TU Braunschweig
Tel.: 0531/391-4104
E-Mail: s.winkler-franz@tu-braunschweig.de