Zwischen Innovation und Grundrechtsschutz Sarah Rachut ist neue Juniorprofessorin für Öffentliches Recht, Recht der Digitalisierung und Hochschulrecht
Künstliche Intelligenz verändert nicht nur unser Alltags- und Berufsleben, sondern wirkt sich auch auf Staat und Gesellschaft aus. Professorin Sarah Rachut untersucht, wie digitale Technologien verantwortungsvoll im öffentlichen Sektor eingesetzt werden können. Im Fokus ihrer Forschung stehen sowohl die Chancen für effizientere Verfahren in Verwaltung, Justiz und Bildung als auch die Risiken für Grundrechte und demokratische Prozesse. Im Interview spricht die Juniorprofessorin über das Spannungsfeld, Grundrechte im digitalen Zeitalter zu schützen und den Rahmen für eine gemeinwohlorientierte Digitalisierung zu schaffen.

Sarah Rachut, Juniorprofessorin für Öffentliches Recht, Recht der Digitalisierung und Hochschulrecht. Bildnachweis: Silja Klemenz/TU Braunschweig
Warum haben Sie sich für die TU Braunschweig entschieden?
Als Juristin forsche ich im Schnittbereich von Rechtswissenschaft und Technik mit dem Fokus auf verfassungsrechtliche und europarechtliche Fragestellungen. Daher beschäftige ich mich unter anderem mit Rechtsfragen im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz oder datengetriebenen Technologien. Ein exzellentes, interdisziplinäres und ebenso international vernetztes Forschungsumfeld ist hierfür unerlässlich. Denn gerade im Rahmen der digitalen Transformation müssen Recht, Technik, Wirtschaft und Gesellschaft zusammengedacht werden. Genau diese Möglichkeiten bietet mir die TU Braunschweig. Mein Eindruck aus dem Berufungsverfahren, nämlich dass die disziplinen- und fakultätsübergreifende Forschung gewünscht, gefördert und tatsächlich gelebt wird, hat sich nach meinem Start im Oktober absolut bestätigt. Dieses Selbstverständnis setzt sich auch in der Lehre fort, in der ich Studierenden unterschiedlichster Fachrichtungen rechtswissenschaftliche Inhalte vermittele.
Womit genau beschäftigen Sie sich in Ihrer Forschung?
Digitale Technologien verändern unser Alltags- und Berufsleben und wirken sich darüber hinaus tiefgreifend auf Staat und Gesellschaft aus. So führt die Allverfügbarkeit von KI-Anwendungen zum Beispiel nicht nur dazu, dass jede*r spielerisch professionelle Texte, Bilder oder Videos generieren und die eine oder andere leidige Aufgabe auslagern kann. Gleichzeitig können wir nicht mehr ohne Weiteres erkennen, ob etwas von Menschen oder durch KI generiert wurde und ob es ein reales Ereignis oder Fiktion zeigt. Dadurch können Falschinformationen leichter verbreitet und Meinungsbildungsprozesse beeinflusst werden.
Den großen Potenzialen dieser Technologien stehen naturgemäß auch Risiken und Herausforderungen gegenüber, die es verhältnismäßig zu steuern gilt. Meine Forschung konzentriert sich hierbei auf zwei Punkte: Zum einen beschäftige ich mich mit dem Einsatz digitaler Technologien durch staatliche Stellen, etwa als Möglichkeit zum Bürokratieabbau, für eine effizientere Verwaltung oder im Rahmen moderner Hochschulprüfungen. Dabei beleuchte ich ebenso die verfassungsrechtlichen Grenzen der Datennutzung im und durch den Staat, beispielsweise im Zusammenhang mit Polizei und Sicherheitsbehörden.
Zum anderen untersuche ich, wie das Recht in digitalen Kontexten nicht als Hürde, sondern vielmehr als Gestaltungsfaktor wirken kann, um Innovationen und so eine gemeinwohlorientierte Digitalisierung zu ermöglichen. Hier geht es vor allem darum, Datennutzung zu ermöglichen und Zugangshürden abzubauen.

Professorin Sarah Rachut bei der Ernennung mit Professor Manfred Krafczyk, Vizepräsident für Digitalisierung und Nachhaltigkeit und Professorin Anne Paschke, Leitende Direktorin des Instituts für Rechtswissenschaften. Bildnachweis: Silja Klemenz/TU Braunschweig
Was sind die Hauptforschungsbereiche und -projekte, an denen Sie an der TU Braunschweig arbeiten werden?
Ich habe das große Glück, am Institut für Rechtswissenschaften auf bestehende und funktionierende Strukturen sowie ein großartiges Team aufbauen zu können, sodass ich schon mitten in mehreren Forschungsprojekten stecke. So beschäftige ich mich in verschiedenen Rollen mit der Digitalisierung des öffentlichen Sektors, vor allem in den Bereichen Bildung, Verwaltung und Justiz sowie Gesundheit.
Im Bereich des Hochschulrechts ergeben sich zum Beispiel Fragen in Bezug auf die nicht nur berufs- und bedarfsgerechte, sondern ebenso chancengerechte Gestaltung von Lehre und Prüfungen im Zeitalter von KI.
Im Projekt TITAN erforschen wir in einem interdisziplinären Team von sechs Universitäten die Gelingensbedingungen für den KI-Einsatz in der Justiz. KI soll den menschlichen Richter nicht ersetzen, sondern kann in unterschiedlichen Einsatzszenarien als Unterstützung hinzutreten, um so den Zugang zum Recht zu erleichtern oder bestehende Defizite aufzudecken und zu minimieren.
Auch Fragen des IT-Sicherheitsrechts spielen in meiner Forschung eine immer größere Rolle.
Zudem habe ich mir eine Expertise im Bereich der Legistik und Gesetzesevaluation aufgebaut. Diese Arbeit setze ich auch an der TU Braunschweig fort. Dabei berate ich politische Entscheidungsträger*innen und Gesetzgeber bei der Regulierung digitaler Technologien. Erst kürzlich war ich als Sachverständige im Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung des Deutschen Bundestags.
Was hat Sie dazu bewogen, in diesem Bereich zu forschen?
Tatsächlich habe ich mich schon immer für die großen Fragen und disruptiven Themen interessiert. Gerade im Schnittfeld von Öffentlichem Recht und digitalen Technologien gibt es hiervon eine ganze Menge. Nur sehr wenige Jurist*innen haben diesen großen Forschungsbedarf früh erkannt. Ich hatte das Glück, meine wissenschaftliche Laufbahn bei Professor Dirk Heckmann, einem Pionier des Internetrechts, zu beginnen. Dies hat meinen wissenschaftlichen Werdegang definitiv geprägt.
Hinzu kommt, dass in meinem Forschungsgebiet ein besonders großes Gestaltungspotenzial besteht und derzeit die Weichen für eine digitale und vernetzte Gesellschaft gestellt werden. Es geht nicht nur darum, Grundrechte in einem digitalen Zeitalter zu schützen, sondern vielmehr darum, Bedingungen für Innovationen zu schaffen, die allen zugutekommen. Genau hier kann ich meine juristischen Fähigkeiten – in Kombination mit viel Neugierde, Kreativität und etwas Technikaffinität – einbringen, um die Welt digitaler und vielleicht auch ein kleines bisschen besser zu machen.
Wie sieht Ihr Arbeitsalltag in drei Schlagworten aus?
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