1. Juni 2023 | Magazin:

Wertvolle externe Expertise für die Hochschulentwicklung Hochschulrat verabschiedet

Ob die Folgen für den Hochschulbetrieb durch die Corona-Pandemie, die Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen, die Initiative Hochschulentwicklung 2030, die Maßnahmen zum Umgang mit der Energiekrise oder die Entwicklung der Studierendenzahlen: Der aktuelle Hochschulrat hat seit 2019 mit seiner Beratung zu den Herausforderungen der vergangenen vier Jahren die Technische Universität Braunschweig auch durch schwierige Zeiten manövriert und wichtige Stellschrauben für die Zukunft gestellt. In seiner letzten Sitzung am 31. Mai wurden die Hochschulratsmitglieder verabschiedet und ihre Arbeit gewürdigt.

Der scheidende Hochschulrat mit Beraterinnen: (v.l.) Fenja Arendt (Studentin), Prof. Monika Schäfer-Korting, Prof. Dr. Tina Cornelius-Krügel, Prof. Dr. Ute Daniel, Prof. Dr. Lothar Hagebölling, Gabriela Schimmel-Radmacher, Petra Eimbeck (Pesonalrat) und Ulrike Wrobel (Gleichstellungsbeauftragte). Bildnachweis: Madeleine Franke/TU Braunschweig

Die Amtszeit des aktuellen Hochschulrats endet turnusgemäß nach vierjähriger Amtszeit am 31. Mai 2023. In dieser Zeit tagte der Hochschulrat insgesamt 20 Mal bedingt durch die Pandemiebedingungen in verschiedensten Formaten, digital, hybrid, in Präsenz oder auch als Telefonkonferenz. Die wichtigsten Themen, mit denen sich die Mitglieder beschäftigten, waren die Stellungnahmen zur Besetzung des Amts der Präsidentin, zur Bestellung der nebenberuflichen Vizepräsident*innen sowie zur Besetzung des Amtes des Hauptberuflichen Vizepräsidenten für Digitalisierung und Nachhaltigkeit.

Das Präsidium verabschiedete und dankt den Hochschulratsmitgliedern der Amtszeit 2019 bis 2023:  Oliver Blume, Vorstandsvorsitzender der Volkswagen AG und Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Prof. Ute Daniel, Institut für Geschichtswissenschaft als Vertreterin der Universität, Prof. Heinz Jörg Fuhrmann, Vorstandsvorsitzender Salzgitter AG i. R., Prof. Lothar Hagebölling, Staatssekretär a. D., Prof. Tina Cornelius-Krügel, Abteilungsleiterin im Ministerium für Wissenschaft und Kultur als Vertreterin des Fachministeriums, Prof. Monika Schäfer-Korting, Professorin für Pharmakologie und Toxikologie der Freien Universität Berlin i.R., und Gabriela Schimmel-Radmacher, Leiterin Unternehmenskommunikation Öffentliche Versicherung Braunschweig.

„Unser aufrichtiger Dank geht an die Mitglieder unseres Hochschulrats für ihre erfolgreiche Arbeit. Sie haben die TU Braunschweig kenntnisreich und engagiert in den letzten vier Jahren begleitet und beraten. Ihre eingebrachten Perspektiven waren für die enormen Herausforderungen, die wir als Universität in dieser Zeit zu bewältigen hatten, besonders wertvoll“, so die Präsidentin Angela Ittel. „Die Hochschulratsmitglieder waren für uns als Universität wichtige Impulsgeber*innen, insbesondere für den für uns so wichtigen Austausch mit der Wirtschaft und der Gesellschaft. Die gesamte TU Braunschweig ist den Hochschulratsmitgliedern zu großem Dank verpflichtet, und auch ich persönlich möchte mich bedanken, dass wir von den unterschiedlichen Erfahrungen und Expertisen profitieren durften. “

Ein besonderer Dank ging an den Vorsitzenden des Hochschulrats Prof. Dr. Lothar Hagebölling, der auch in den krisenbestimmten Jahren mit außerordentlichem Engagement die TU Braunschweig in ihrer Entwicklung begleitet und maßgeblich unterstützt hat.

Der scheidende Hochschulrat mit Präsidium und Beraterinnen. Bildnachweis: Madeleine Franke/TU Braunschweig

Zum Hochschulrat

Der Hochschulrat berät als Gremium das Präsidium und den Senat der TU Braunschweig und nimmt zu den Entwicklungs- und Wirtschaftsplänen, zur Gründung von bzw. zur Beteiligung an Unternehmen und zu den Entwürfen der Zielvereinbarungen mit dem Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur Stellung. Der Hochschulrat bestätigt den Vorschlag des Senats zur Ernennung, Bestellung oder Entlassung von Mitgliedern des Präsidiums. Außerdem hat der Hochschulrat die Aufgabe, das Einvernehmen zu Berufungsvorschlägen zur Besetzung von Professuren herzustellen. Der Hochschulrat ist außerdem berechtigt, zu allen die Hochschule betreffenden Fragen Auskünfte vom Präsidium und vom Senat zu verlangen. Die Aufgaben des Hochschulrats sind im Niedersächsischen Hochschulgesetz § 52 geregelt.