Prof. Heike Faßbender in Akkreditierungsrat berufen Weiterentwicklung der Qualitätssicherung von Studiengängen
Die Förderung und die Qualitätssicherung in Lehre und Studium an deutschen Universitäten und Hochschulen ist Aufgabe des Akkreditierungsrates. Die Mathematikerin Prof. Heike Faßbender vom Institut Computational Mathematics der TU Braunschweig ist nun als Hochschulvertreterin für vier Jahre in den Akkreditierungsrat berufen worden. Auf die Mitglieder wartet mit der Weiterentwicklung der Qualitätssicherung der Studiengänge neue Herausforderungen, da mit Beginn des Jahres 2018 die Akkreditierung neu geregelt worden ist. Die konstituierende Sitzung hat jetzt stattgefunden und wir haben Prof. Faßbender zu den Neuregelungen und ihren Aufgaben interviewt.
Wie wird man Mitglied im Akkreditierungsrat?
Ich wurde auf Vorschlag der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) von der Kultusministerkonferenz (KM) bestellt. Die HRK hat unter anderem aus Vorschlägen der Landeshochschulkonferenzen ausgewählt. In diese Auswahl gelangte ich wiederum auf Vorschlag unseres Präsidiums. Ich habe eine gewisse Erfahrung im Bereich Akkreditierung – aufgrund meiner Tätigkeit als Vizepräsidentin sowie als Gutachterin bei einigen Systemakkreditierungen und bei der Reakkreditierung einer Akkreditierungsagentur und als ehemaliges Mitglied der Revisionskommission der Zentralen Evaluations- und Akkreditierungsagentur (ZEvA).
Welche Aufgaben hat der Akkreditierungsrat, und welche haben Sie dort?
Akkreditierungsentscheidungen in der Programm- und Systemakkreditierung werden ab sofort durch den Akkreditierungsrat getroffen, nicht länger durch die Akkreditierungsagenturen. Bei etwa 18.000 Studiengängen in Deutschland kommt da eine Menge Arbeit auf uns zu. Auf der konstituierenden und bislang einzigen Sitzung des „neuen“ Akkreditierungsrats wurde daher insbesondere das Arbeitsprogramm für 2018 diskutiert, wie auch formale Dinge wie eine Satzung, eine Geschäftsordnung, ein Leitbild, und ähnliches. Konkreter kann ich meine Aufgaben noch nicht beschreiben, das neue System muss sich erst noch finden.
Alle 75 Studiengänge der TU Braunschweig sind programmakkreditiert. Wie verändert sich jetzt die Programmakkreditierung?
Wie bislang muss eine zugelassene Agentur beauftragt werden ein Akkreditierungsverfahren durchzuführen und einen Akkreditierungsbericht zu erstellen. Die Rolle der Agenturen wandelt sich durch die geänderten Verantwortlichkeiten dabei hoffentlich von der bisherigen „Polizei“ hin zu Beratung und Unterstützung bei der Qualitätsentwicklung. Zudem gibt es nun eine klare Aufteilung zwischen der Überprüfung der Einhaltung der formalen Kriterien und der fachlich-inhaltlichen Begutachtung. So prüft ausschließlich die Geschäftsstelle der Agentur, ob die formalen Kriterien eingehalten werden. Die Gutachterinnen und Gutachter sind nur für den fachlich-inhaltlichen Teil zuständig. Der Akkreditierungsbericht wird dann dem Akkreditierungsrat vorgelegt, welcher abschließend entscheidet.
Gibt es weitere Veränderungen?
Ja. Während es bislang eine eher unübersichtliche Menge an Beschlüssen und Vorgaben der Kultusministerkonferenz, des Akkreditierungsrats, der einzelnen Länder und der Agenturen gab, gibt es jetzt nur noch den Staatsvertrag und die Musterrechtsverordnung, die die unabdingbaren strukturellen und qualitativen Maßstäbe für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen regelt. Dabei wurde versucht, die Verfahren weiter zu flexibilisieren und zu optimieren. Ob und wie gut dies gelungen ist und in welcher Form die Hochschulen von den neuen Möglichkeiten Gebrauch machen, wird sich erst in einigen Jahren zeigen. Eine weitere Änderung betrifft die Dauer des Geltungszeitraums einer Reakkreditierung von Studiengängen, diese wurde auf acht Jahre erhöht.
Was sind Qualitätsmerkmale für akkreditierte Studiengänge?
Bislang wurden bei der Akkreditierung lediglich Mindeststandards überprüft. Herausragende Qualitätsmerkmale sind da schwer zu nennen. Meine Hoffnung ist, dass sich dies mit der Neuorganisation ändert.
Welches sind denn neue mögliche Stellschrauben für eine Optimierung von Studiengängen?
Unter anderem kann nun der Gutachterbesuch im Rahmen der Akkreditierung genutzt werden, um Empfehlungen zur Qualitätsentwicklung des Studiengangs bzw. des Qualitätsmanagementsystems zu erhalten. Diese Qualitätssteigerung ist so angelegt, dass sie über die in der Akkreditierung zugrunde zu legenden Standards hinausgehen.
Wohin wird sich Ihrer Meinung nach die Akkreditierung von Studiengängen weiterentwickeln?
Eine schwierige Frage. Es wäre schön, wenn es tatsächlich gelänge, die Verfahren weniger bürokratisch und hin zu einer echten Qualitätsentwicklung zu gestalten. Eine interessante Alternative bietet die Option der „alternativen Verfahren“, die die Möglichkeit eröffnet, Wege jenseits der Programm- und Systemakkreditierung zu entwickeln.