4. Mai 2021 | Magazin:

Pionier des Naturschutzrechts Festschrift für Honorarprofessor Hans Walter Louis

Der Vorstand des Instituts für Rechtswissenschaften der TU Braunschweig ehrte Professor Hans Walter Louis am 23. April 2021 mit einer Festschrift. Herausgegeben wurde sie unter dem Titel „Naturschutz – Rechtswissenschaft – Bewährung in der Praxis“ von Professor Edmund Brandt, Professor Ralf Kreikebohm und Jochen Schumacher. Die Festschrift ist einem Mann gewidmet, der in gleicher Weise Kenner der Verwaltung, Wissenschaftler und Hochschullehrer ist. Er gilt zu Recht als Pionier des Naturschutzrechts. Die in dem Band versammelten Autorinnen und Autoren befassen sich nicht nur mit Fragen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, sondern beleuchten auch Themen aus dem Umwelt-, Planungs-, Bau-, Forst- und Tierschutzrecht. Es wird damit eine Perspektive modernen Naturschutzrechts eröffnet.

Prof. Dr. Hans Walter Louis. Bildnachweis: André Kukuk/IRW

Hans Walter Louis wurde durch seine klar umweltrechtlich geprägten Tätigkeiten schnell zu einem hochgradig kompetenten bundesweit nachgefragten Experten. Das Fundament für seine beeindruckenden Aktivitäten entfaltete sich bereits während seiner Tätigkeit in der Verwaltung Niedersachsens. Hierzu gehörten unter anderem fast zwei Jahrzehnte im Niedersächsischen Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten bzw. im Niedersächsischen Umweltministerium. Vor allem, wenn die Herausforderung der Verzahnung von speziellen umweltrechtlichen mit allgemeinen planungs- und umweltrechtlichen Problemstellungen bewältigt werden musste, galt Louis als Experte. Außerdem hat er die Durchdringung des Naturschutzrechts wesentlich durch seine Arbeit bei der Zeitschrift „Natur und Recht“ geprägt. Dort erörterte er auch weniger prominente Bereiche und deckte auf diese Weise das Naturschutzrecht in seiner ganzen Breite und Tiefe ab.

Praxisorientierter Wissenschaftler und gefragter Autor

Das wissenschaftliche Wirken von Hans Walter Louis zeichnete sich unter anderem durch seine profunde Kenntnis der Materie und seine souverän praxisorientierte Arbeitsweise aus. Dies bewahrte ihn vor wirklichkeitsfremden Spekulationen und ließ seine wissenschaftlichen Erkenntnisse stets den Praxistest bestehen.

Die herausragende Arbeit von Hans Walter Louis spiegelt sich auch darin wider, dass er durchgängig ein gefragter Autor praktisch aller führenden öffentlich-rechtlich ausgerichteten deutschen Fachzeitschriften war und dies nicht nur auf die Bereiche Naturschutz- und Umweltrecht beschränkt, sondern mit Ausprägungen bis hin ins Datenschutzrecht, ins Planungs- und Baurecht sowie in das Allgemeine Verwaltungsrecht.

Seit 2008 Honorarprofessor an der TU Braunschweig

Prof. Dr. Hans Walter Louis mit dem Vorstand des Instituts für Rechtswissenschaften: Prof. Dr. Edmund Brandt (r.) und Prof. Dr. Ralf Kreikebohm (l.). Bildnachweis: André Kukuk/IRW

Nach Bestehen seines zweiten juristischen Staatsexamens war Hans Walter Louis zunächst sechs Jahre lang Wissenschaftlicher Assistent für Verfassungs- und Verwaltungsrecht am Lehrstuhl für Rechtswissenschaften der TU Braunschweig. Kontinuierlich ausgeübte Lehrtätigkeiten in Verbindung mit ausgezeichneten Publikationen führten 2008 dazu, dass Hans Walter Louis zum Honorarprofessor an der TU Braunschweig ernannt wurde.

Bei der Gründung des Instituts für Rechtswissenschaften 2009 gehörte er zu den unverzichtbaren Dozenten und trug als Mitglied der Institutsleitung maßgeblich zur konzeptionellen Weiterentwicklung der Einrichtung bei. Während seiner Zeit am Institut betreute er als Dozent die Lehrveranstaltungen Verwaltungsrecht, Technisches Umweltrecht, Umwelt- und Planungsrecht sowie Schulrecht.

Das Zustandekommen dieser Festschrift durch Mitstreiter*innen, frühere Kolleg*innen und Freund*innen, drückt den Dank und die Anerkennung für eine außergewöhnliche Lebensleistung aus, verbunden mit vielen guten Wünschen für ein weiterhin produktives Wirken. Die Publikation ist im Berliner Wissenschafts-Verlag erschienen.