28. November 2025 | Magazin:

Parkraumbewirtschaftung: Wie geht es weiter? Fragen und Antworten zur Einführung des neuen Systems

Wie bereits berichtet, wird an der TU Braunschweig ein modernes System zur Parkraumbewirtschaftung eingeführt. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst.

Tobias Mittmann/TU Braunschweig

Wie kam es zu dem Entschluss, ein Parkraummanagement an der TU Braunschweig einzuführen?

Das Thema Parkraum wird bereits seit langer Zeit an der Universität diskutiert. 2018 wurde das Konzept „Neue Mobilität an der TU Braunschweig“ auf Anregung des Präsidiums erarbeitet, in dem sich die TU zum Ziel gesetzt hat, die Verkehrssituation im gesamten Campusbereich zu analysieren und zu optimieren. Diese Analyse hat aufgezeigt, dass die TU eigenen Parkflächen verstärkt von externen Personen genutzt werden und damit den Parkdruck unter den TU Mitgliedern erhöhen. Eine Situation, die durch Maßnahmen der Stadt zur Parkraumbewirtschaftung sich noch verschärft. Daraufhin wurde der Prozess begonnen, ein System zu finden, dass den Ansprüchen an eine faire und moderne Parkraumbewirtschaftung gerecht wird. In diesen Prozess, der über mehrere Jahre lief, wurden alle Stakeholder wie der Personalrat, die Studierendenvertretung und die Baukommission mit einbezogen.

Was ist bisher geschehen, um das System zu implementieren?

Wie manchem vielleicht schon aufgefallen ist, haben die Vorbereitungen für die Infrastruktur der Parkraumbewirtschaftung bereits begonnen. Am Parkplatz an der Konstantin-Uhde-Straße wurden beispielsweise Stromanschlüsse gelegt, die später die Kameras mit Strom versorgen. Und am Mensaparkplatz werden die jährliche Sperrung zur Baumpflegearbeiten genutzt, um die auch dort Erdarbeiten für Kabelkanäle durchzuführen. Am Hauptcampus werden dann im nächsten Schritt die Kameras installiert. Die Arbeiten an der Infrastruktur für die Campi Ost und Nord sowie das NFF folgen sukzessive im neuen Jahr. Nach der Winterpause findet dann der Probebetrieb zunächst am Hauptcampus statt.

Was passiert beim Probebetrieb?

Zu Beginn des Jahres 2026 findet erst ein Probebetrieb statt, durch den sichergestellt wird, dass das System einwandfrei funktioniert. Gleichzeitig wird auch ein Registrierungssystem eingerichtet, bei dem die Nutzenden online ihre Fahrzeuge anmelden und die Zahlung der monatlichen Gebühren einrichten. Eine Reihe von Freiwilligen, darunter sämtliche Mitglieder des Präsidiums, hat sich bereit erklärt, schon vor dem offiziellen Start, ihre Fahrzeuge zu registrieren und auch bereits die Gebühren zu zahlen, damit das neue System getestet werden kann und gegebenenfalls vor dem allgemeinen Start noch angepasst werden kann.

Ab wann sind die Parkplätze kostenpflichtig?

Während des Probebetriebs, der im 1. Quartal 2026 laufen wird, wird auch das Registrierungssystem für die Nutzenden freigeschaltet. Das erlaubt dann genügend Zeit für alle Nutzenden sich zu registrieren. Sobald es möglich sein wird, sich zu registrieren, werden die Informationen dazu über die Webseite, hier im Magazin und im Newsletter „Die Woche“ bekannt gegeben.

Sobald der Probebetrieb vorbei ist und das System wie gewünscht funktioniert, kann es – nach aktueller Planung noch im 1. Quartal 2026 – hochschulweit in Betrieb genommen werden.

Warum muss ich überhaupt dafür bezahlen?

Die Errichtung von Kameras zum Schutz der TU-Parkplätze vor Fremdparkenden und der Unterhalt des Systems verursacht Kosten. Die TU Braunschweig darf diese aus rechtlichen Gründen nicht aus allgemeinen Haushaltsmitteln – also Steuergeldern – tragen. Deshalb muss eine Gebühr von den Nutzenden erhoben werden, um die Infrastruktur für die Parkraumbewirtschaftung zu refinanzieren.

Wurden andere Lösungen in Betracht gezogen, die kostenlos für die Nutzenden wären?

In den Prozess zur Entwicklung eine Lösung für die Parkraumproblematik wurden alle Stakeholder mit einbezogen und verschiedenste Lösungsansätze diskutiert. So wurde beispielsweise die Möglichkeit eines Schrankensystems oder die Anbringung von Parkausweisen an den Fahrzeugen betrachtet. Allerdings würde die Kontrolle des TU-eigenen Parkraums mittels Schranke, durch die nur Fahrzeuge von TU-Mitgliedern passieren können, oder durch das Ausgeben von Parkausweisen einen erheblichen personellen Aufwand bedeuten. So müssten im letzteren Fall Personen beschäftigt werden, die die Fahrzeuge kontrollieren. Ein Schrankensystem ist dagegen in der Installation deutlich teurer und bedarf es zusätzlich eines jederzeit erreichbaren Notfallservices. Beide Lösungen wären ein wirtschaftlicher Aufwand, der durch die Universität nicht realisierbar ist.

Könnte man das Parkraumsystem nicht durch Gebühren von Drittnutzenden finanzieren?

Die Parkflächen der TU sind der Universität vom Land Niedersachsen unter der Auflage überlassen worden, dass sie für eigene Zwecke benötigt werden. Dies schließt eine Drittnutzung zunächst einmal aus. Selbst wenn es eine Genehmigung durch das Land gäbe, die es erlaubte, Parkplätze an Anwohnende zu vermieten, müsste die TU alle Erträge an das Land abführen. Der dafür notwendige verwaltungstechnische Aufwand würde die Kosten so sehr in die Höhe treiben, dass es allein aus wirtschaftlichen Gründen nicht vertretbar wäre.

Unabhängig davon könnte man in einem solchen Szenario auch nicht sicherstellen, dass die Parkflächen am Morgen von Fremdnutzenden wieder geräumt wären. Daher ist ein solches Szenario weder ohne weiteres möglich noch praktikabel.

Was kostet mich das Parken an der TU Braunschweig zukünftig?

Die monatliche Gebühr pro Nutzerkonto beträgt 10 € im Monat. Über ein Nutzerkonto können auch mehrere Fahrzeuge angemeldet werden. So können sich beispielsweise Fahrgemeinschaften ein Nutzerkonto teilen. Pro Nutzerkonto dürfen allerdings nicht mehrere Fahrzeuge gleichzeitig auf einem TU Parkplatz abgestellt werden.

Bei der Konzeption der Parkraumbewirtschaftung wurden unterschiedliche Gebührenmodelle durchgerechnet. Dabei stellte sich heraus, dass das gewählte Modell – nämlich ein Beitrag in Höhe von 10 € monatlich für alle Statusgruppen – das günstigste Modell für alle ist. Ein System, bei dem zwischen einzelnen Statusgruppen unterschieden wird, würde erheblich mehr Kosten verursachen, so dass die Statusgruppe mit dem günstigsten Tarif noch immer bei 10 € läge und andere Statusgruppen mehr zahlen müssten.

Was ist mit Härtefallregelungen?

Die Arbeitsgruppe und die Gremien haben großen Wert darauf gelegt, dass soziale Härtefälle in den Blick genommen werden. Von den monatlichen Gebühren kann befreit werden, wer einen aktuellen Nachweis über die folgenden Sachverhalte vorlegt:

  • die Eröffnung eines privaten Insolvenzverfahrens
  • den Erhalt von Bürgergeld zur Aufstockung des Einkommens
  • den Erhalt von Wohngeld zur Unterstützung der Wohnkosten
  • den Erhalt eines Kinderzuschlags für Familien mit geringem Einkommen

Ebenfalls von den Gebühren befreit werden können Schwerbehinderte, welche laut Gesetz einen Anspruch auf einen Schwerbehindertenparkausweis (orangefarbener Ausweis Deutschland oder blauer Parkausweis EU) haben. Darunter fallen Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „aG oder „Bl“ haben, sowie schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen „G“ und „B“ und einem Grad der Behinderung von wenigstens 50.

Andere theoretisch mögliche Härtefallkriterien wurden diskutiert, jedoch mangels Aussagekraft verworfen. So sagt beispielsweise die Entgeltgruppe nichts über das verfügbare Haushaltseinkommen aus. Auch die Aussagekraft der Kennzeichen ist in Bezug auf die tatsächliche Angewiesenheit auf den Pkw recht unbrauchbar.

Auf dem Parkplatz, den ich nutze, gibt es keinen Parkdruck. Warum wird die Parkraumbewirtschaftung auch dort eingeführt?

Die Einführung der Parkraumbewirtschaftung an allen Campusbereichen basiert auf einem Solidar- und Gleichheitsprinzip für alle Hochschulangehörigen der TU Braunschweig und ist unabhängig von Auslastungszahlen und Parkplatzknappheit an einzelnen Standorten. Eine Einführung der Parkraumbewirtschaftung nur in den Teilbereichen der Technischen Universität, an denen eine Parkplatzknappheit herrscht – beispielweise am Hauptcampus –, würde Studierende und Mitarbeitende in den zentralen und hochfrequentierten Campusbereichen benachteiligen gegenüber Hochschulangehörigen, die ihren Arbeits- und Studienplatz an weniger frequentierten Campusbereichen haben.

Da die Fixkosten für die Parkraumbewirtschaftung unabhängig von der Anzahl der bewirtschafteten Parkplätze relativ konstant bleiben, würde eine Herausnahme einzelner Zonen den monatlichen Beitrag für die verbleibenden Nutzenden um ein Vielfaches erhöhen. Damit wäre das Solidar- und Gleichheitsprinzip verletzt, welches die Gemeinschaft der Hochschulangehörigen, nicht zuletzt der Personalrat und die studentischen Vertretungen, als essenziell ansieht.

Was muss ich jetzt tun?

Zunächst einmal nichts. Sobald es möglich ist, Fahrzeuge für das System zu registrieren, werden die Informationen dazu über die Webseite, hier im Magazin und im Newsletter „Die Woche“ bekannt gegeben.

Wo finde ich Antworten auf meine Fragen?

Auf der Webseite zur Parkraumbewirtschaftung an der TU Braunschweig werden Fragen rund um das Thema beantwortet und sämtliche neuen Information veröffentlicht, sobald diese vorhanden sind. Falls es eine Frage gibt, die dort noch nicht beantwortet wird, gibt es die Möglichkeit sich an parkraumbewirtschaftung@tu-braunschweig.de zu wenden.