3. Juli 2017 | Magazin:

Newsletter 4/2017 erschienen Das Promotionsrecht gehört den Universitäten

Im Leitartikel des Newsletters 4/2017 spricht die Präsidentin der TU Braunschweig, Professorin Dr. Anke Kaysser-Pyzalla, über sogenannte Industriepromotionen.

»Das Recht zur Promotion liegt – aus guten Gründen – nur bei den Universitäten und den ihnen gleichgestellten Hochschulen und wird von den zuständigen Fakultäten wahrgenommen.« So heißt es in dem gemeinsamen Positionspapier von ARGE-TU und TU9. Das Papier kritisiert die Praxis, dass Unternehmen sogenannte Promotionsprogramme ausschreiben, und zwar ohne Rücksprache mit den Professorinnen und Professoren, die die Doktorarbeiten betreuen sollen.

Um es gleich vorweg zu nehmen: Unternehmen sind für jede Technische Universität unverzichtbare Partner. Aus der unternehmerischen Praxis kommen interessante Fragestellungen und wichtige Impulse. Es liegt daher nahe, die entsprechenden Perspektiven in Forschung und Lehre frühzeitig zu integrieren. Selbstverständlich sind auch Promotionen gemeinsam mit der Industrie möglich und erwünscht, vergleichbar etwa mit solchen an den außeruniversitären Forschungseinrichtungen.

Portrait der designierten Präsidentin

Professorin Dr.-Ing. Anke Kaysser-Pyzalla. Bildnachweis: Anne Hage/TU Braunschweig

Voraussetzung ist, dass alle Partner profitieren, und zwar durch Erkenntnisgewinn auf sehr hohem akademischem Niveau. Unser Maßstab sind die Qualität und Eigenständigkeit der wissenschaftlichen Leistung. Universitäten haben in langer Tradition Verfahren entwickelt, um diese Qualität für jeweils das eigene Fach nachvollziehbar zu bewerten. Unsere Fakultäten haben mit dem strukturierten Doktorat und elaborierten Promotionsordnungen die Basis für eine gelingende Qualitätssicherung gelegt. Die Verantwortung für die Promotion tragen letztlich die betreuenden Professorinnen und Professoren. Die Veröffentlichungspflicht sorgt für Überprüfbarkeit und Transparenz.

Zu Recht wird daher kritisiert, wenn Dritte ohne Rücksprache Promotionen oder ganze Promotionsverfahren ausschreiben, um für Bewerberinnen und Bewerber attraktiv zu sein. Das gilt insbesondere, weil in aller Regel die Doktorandinnen und Doktoranden, die dann oft auf eigene Faust eine Betreuung suchen sollen, die Konsequenzen tragen müssen.

Zu sehen ist die Vorderseite des Newsletters 4/2017

Der Newsletter 4/2017 ist erschienen.

Am Standort Braunschweig sind wir stolz auf unsere guten Beziehungen sowohl zur Industrie als auch zu den außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Wir werben mit den Möglichkeiten, dort zu arbeiten und Kontakte und Praxiserfahrungen zu sammeln um künftige Master- und Promotionsstudierende. Außerdem begrüßen wir sehr die kooperativen Promotionsverfahren gemeinsam mit der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften.

Aber es bleibt dabei: Promoviert wird nur an der Universität. Immerhin haben nicht nur wir, sondern hat auch die Promotion als solche einen guten Ruf zu verlieren.

Mit besten Grüßen
Ihre Anke Kaysser-Pyzalla