Informationen zum Corona-Virus
Die aktuellen Informationen und Hinweise zum Coronavirus finden Sie jetzt unter
www.tu-braunschweig.de/hinweise-zum-coronavirus
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Update 30.03.2020
Aktuelle Angebote zur digitalen Lehre
Die Projektgruppe Lehre und Medienbildung bietet Lehrenden Unterstützung bei der Umstellung auf digitale Lehre an. In einem Webinarangebot können Lehrende Einblicke in die wichtigsten Tools und Anwendungsmöglichkeiten der digitalen Lehre erhalten. Informationen zu den Terminen und die Anmeldungen finden Sie hier.
Das Angebot wird sukzessiv erweitert und neue Termine bekannt gegeben. Auf den Webseiten der Projektgruppe gibt es auch praktische Tipps, Links und weitere aktuelle Informationen zur Durchführung digitaler Lehrveranstaltungen.
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Update 22.03.2020
Definition der Betriebsstufen
Um ein gemeinsames Verständnis über die aktuelle Lage sowie Klarheit in der Kommunikation zu haben, hat das Präsidium neben dem Regelbetrieb drei weitere Stufen für eingeschränkte Betriebsstufen definiert. Dabei richtet es sich nach den Kriterien des Robert Koch Instituts, der regionalen Gesundheitsämter und der Bewertung der regionalen Ausgangssperren in Deutschland. Die TU Braunschweig geht morgen in den Notbetrieb über.
Über die Hoch- und Niedrigstufung wird jeweils breit informiert.
Betriebsstufen
- Normalbetrieb
- Massiv eingeschränkter Betrieb
- Notbetrieb
- Weiterbetrieb im Shut down
Normalbetrieb
Charakteristikum: „Standardbetrieb, keine Einschränkungen“
- Vorlesungsbetrieb läuft
- Prüfungen finden planmäßig statt
- Veranstaltungen finden statt
- alle Einrichtungen sind geöffnet
- Arbeiten ohne zusätzliche Sicherheitsanweisungen
- Präsenzarbeit ist Normalfall
- Internationale Gäste sind auf dem Campus und unsere Wissenschaftler sind international unterwegs
Massiv eingeschränkter Betrieb
„Prozessabläufe weitgehend wie im Normalbetrieb, Gruppenbildung vermeiden, Abstand halten und Kontakte reduzieren, Home Office wo sinnvoll“
- Präsenz-Lehrbetrieb ausgesetzt, Veranstaltungen teilweise nicht mehr möglich
- Präsenzprüfungen ausgesetzt (ggf. greifen Härtefallregelungen unter Sicherheitsauflagen)
- Einzelne Einrichtungen sind aus Sicherheitsgründen geschlossen (Bibliothek, usw.), andere Einrichtungen noch in voller Funktion
- besondere Sicherheitsauflagen und org. Rahmen, Beobachtung durch Krisenstab
- Homeoffice empfohlen, wo technisch möglich und inhaltlich sinnvoll, jede Einrichtung bleibt erreichbar
- genug Arbeit für alle vorhanden, Reduzierung von Gleitzeitüberhängen
- Reisen erheblich eingeschränkt (grundsätzliches Dienstreiseverbot)
- Versammlungen, Gremienarbeiten usw. über Telefon- oder Videokonferenzen
Notbetrieb1
„Starke Einschränkungen gegenüber dem Normalbetrieb, Kernprozesse werden allerdings aufrecht erhalten, Erreichbarkeit sicherstellen, Not- und Arbeitsorganisation als Herausforderung aller Einrichtungen“
- Vorlesungsbetrieb ausgesetzt, Veranstaltungen eingeschränkt / nicht mehr möglich
- Keine Präsenzprüfungen (ggf. greifen Härtefallregelungen unter Sicherheitsauflagen)
- besondere Sicherheitsauflagen und org. Rahmen, Beobachtung durch Krisenstab
- grundsätzliches Dienstreiseverbot
- erste Gebäude für die Öffentlichkeit geschlossen, weitere Zugangsbeschränkungen
- eine erhebliche Zahl an Einrichtungen geschlossen oder in Funktion eingeschränkt
- im Gesamtblick der Universität ist Arbeit in Homeoffice und Rufbereitschaft der Regelfall2
- Kernprozesse müssen weiterhin uneingeschränkt betrieben werden, ggf. mit längeren Bearbeitungszeiten
- Aufhebung der Kernarbeitszeiten; Erreichbarkeit innerhalb der Rahmenarbeitszeiten (6-20 Uhr) ist auf individueller Basis mit Vorgesetzte*m zu vereinbaren
- Kapazitätsüberschuss, Reduzierung von Gleitzeitüberhängen auf breiter Basis, Wechselschichten
1Kriterien für Hochstufung: weitere Verschärfung allgemeiner Infektionsschutz-Maßnahmen; RKI-Risikoeinschätzung „sehr hoch“; spezifische Entwicklung in der Region (z.B. Belastung des Gesundheitswesens oder erhebliche Zahl anderer Einrichtungen im Notbetrieb), steigende Anzahl allgemeiner Ausgangssperren
2Pflicht zur Erreichbarkeit und zur Arbeitsleistung bleibt auch im Home Office erhalten (Ausnahme: Urlaub)
Weiterbetrieb im Shut down
„Gebäude geschlossen, selbst Kernfunktionen nur eingeschränkt sichergestellt“
- Vorlesungsbetrieb ausgesetzt, Veranstaltungen nicht mehr möglich
- Keine Präsenzprüfungen (keine Härtefallregelungen unter Sicherheitsauflagen mehr)
- besondere Sicherheitsauflagen und org. Rahmen, Beobachtung durch Krisenstab
- grundsätzliches Dienstreiseverbot
- Kapazitätsüberschuss, Reduzierung von Gleitzeitüberhängen auf breiter Basis
- Aufhebung der Kernarbeitszeiten; Erreichbarkeit innerhalb der Rahmenarbeitszeiten (6-20 Uhr) ist auf individueller Basis mit Vorgesetzte*m zu vereinbaren
- alle Gebäude geschlossen (Zugang nur über ausgestellte Zugangsberechtigungen)
- lediglich wichtigste Funktionen werden ausgeführt, d.h. auch Kernprozesse werden nur noch eingeschränkt betrieben
- Notfallbesetzung, Präsenz auf Minimum begrenzt3
- Zielsetzung des Präsenzbetriebs: wesentliche Schäden für das Land Niedersachsen zu vermeiden
3Pflicht zur Erreichbarkeit und Arbeitsleistung bleibt erhalten (Ausnahme: Urlaub)
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Update 18.03.2020, 18.30 Uhr
Schließung aller Gebäude der TU Braunschweig für die Öffentlichkeit
Die Gebäude unserer Universität sollen in Kürze für die externe Öffentlichkeit geschlossen werden. Wir bitten alle Hochschul- und Wissenschaftsinteressierten und Gäste dafür um Verständnis. Bitte vereinbaren Sie bei begründetem Interesse einen Termin mit den jeweiligen Instituten und Einrichtungen. Ausdrücklich ausgenommen sind zum Beispiel Lieferant*innen und andere Personen, die im Rahmen ihrer dienstlichen Aufgaben Zutritt benötigen. Alle Institute und Einrichtungen sind weiterhin angehalten, Lieferungen anzunehmen.
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Update 17.03.2020, 11.00 Uhr
Lehrveranstaltungen online und ortsunabhängig durchführen
Die Projektgruppe Lehre und Medienbildung, das GITZ, der GB3 und die Universitätsbibliothek haben für Lehrende eine eigene Website mit Tipps und aktuellen Hinweisen zur digitalen Lehre erstellt:
www.tu-braunschweig.de/lehreundmedienbildung/corona-informationen-fuer-lehrende
Das Team arbeitet mit Hochdruck an der Aufrechterhaltung der Lehre und an der Erhöhung der technischen Kapazitäten und stehen mit Rat und Tat zur Verfügung.
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Update 16.03.2020, 19.30 Uhr
Information an alle Beschäftigten
Per E-Mail haben wir alle Beschäftigten über die Lage informiert. Grundsätzlich ist der Dienstbetrieb aufrecht zu erhalten. Die E-Mail enthält Hinweise zur Home-Office-Regelung und zum mobilen Arbeiten, auch bei Besprechungen, zur Entgeltfortzahlung, zum Betretungs- und Dienstreiseverbot, zum Urlaub und zur Kinderbetreuung, zur Anrufumleitung und mehr. Bitte schauen Sie in Ihre E-Mails.
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Update 16.03.2020, 19.30 Uhr
Information an alle Studierenden und Lehrenden
Heute wurden alle Studierenden per E-Mail über die aktuelle Lage informiert. Die wichtigste Information zu den Prüfungen: Das Präsidium spricht gegenüber den Prüfungsausschüssen die dringende Empfehlung aus, ab dem heutigen Datum keinerlei Prüfungsformate mehr stattfinden zu lassen, die die Präsenz von Teilnehmenden erfordern. Insbesondere finden bis auf weiteres keine Klausuren mehr statt.
Liebe Studierende: Bitte schauen Sie in Ihre E-Mails!
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Update 16.03.2020, 8.00 Uhr
Wie werden Entscheidungen, zum Beispiel zu Prüfungen, getroffen
Alle Entscheidungen werden in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt, der Stadt Braunschweig, dem Land Niedersachsen und den weiteren zuständigen Behörden getroffen. Das Gesundheitsamt hat Prüfungen auch dann freigegeben, wenn mehr als 100 Personen teilnehmen, da die Sicherheitsabstände gewahrt werden. Auf die Sicherheitsabstände achten wir besonders, um Studierende und Aufsichtspersonen zu schützen.
Der Krisenstab entscheidet und führt Maßnahmen entsprechend dem Pandemieplan der TU Braunschweig durch. Er kommt heute um 10 Uhr zusammen, um 14 Uhr trifft sich das Präsidium. Im Anschluss informieren wir über das weitere Vorgehen, zum Beispiel bei anderen jetzt anstehenden Prüfungen.
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Update 16.03.2020, 7.30 Uhr
Informationen zur heutigen Klausur im Grotrian – Fakultät 1
Wer begründet die Klausur heute nicht schreiben kann, oder befürchtet, andere oder sich selbst anzustecken, hat die Möglichkeit, die Klausur nicht anzutreten. Dies wird dann nicht als Fehlversuch gewertet. Das hat die Rücksprache mit der zuständigen Fakultät gerade ergeben. Studierende können sich noch bis zum Klausurbeginn vor Ort oder per Mail ans Prüfungsamt abmelden.
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Update 13.03.2020, 11.50 Uhr
Vorlesungsbeginn auf 20. April verschoben
Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur hat mit aktuellem Schreiben die dringende Empfehlung ausgesprochen, „den Vorlesungsbeginn und Lehrbetrieb in Präsenzform an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen in staatlicher Verantwortung auf den 20. April 2020 zu verschieben“. Die Hochschulleitung hat dieser Empfehlung im Eilbeschluss entsprochen. Die Vorlesungen beginnen – vorbehaltlich weiterer Aktualisierungen – also auch bei uns erst am 20. April. Wir kümmern uns darum, dass Prüfungen, wie unten erläutert, weiterhin stattfinden können.
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Update 12.03.2020, 19.00 Uhr
Rückkehrer aus Risikogebieten
Wer sich in einem Corona-Risikogebiet aufgehalten hat, darf ab sofort die Universität nicht mehr betreten. Das gilt ebenso für weitere Einrichtungen, darunter Schulen, Kitas, Altenheime und Kliniken. Dabei ist jeweils der Zeitraum der vergangenen 14 Tage maßgeblich. Das hat das Land Niedersachsen entschieden. Die Stadt Braunschweig setzt diese Vorgabe für das Stadtgebiet mit einer Allgemeinverfügung um.
Die aktuellen Risikogebiete entnehmen Sie bitte der Übersicht des Robert Koch Instituts:
www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html
Die Leitungen der Institute und Einrichtungen werden gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Rückkehrerinnen und Rückkehrer die Verfügung der Stadt Braunschweig beachten. Die Personalabteilung wird zeitnah nähere Informationen auf ihrer Seite veröffentlichen: www.tu-braunschweig.de/abt12
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Update 12.03.2020, 18.00 Uhr
Informationen für Studierende und Lehrende: Prüfungen finden statt
Nach der derzeitigen Informationslage besteht zurzeit keine Notwendigkeit und auch keine Empfehlung, Veranstaltungen an der Universität grundsätzlich abzusagen. Eine Verlegung der Prüfungen in der jetzigen Situation hätte viele Nachteile gerade für Sie als Studierende. Sollten Sie keine anderweitigen Informationen erhalten, zum Beispiel via E-Mail oder Stud.IP, gehen Sie bitte davon aus, dass die geplanten Prüfungen stattfinden.
Der Krisenstab beobachtet die Situation aufmerksam und wird in Absprache mit den zuständigen Behörden auf veränderte Umstände reagieren. Sollte sich an Prüfungs- oder auch Bewerbungs- und Einschreibeverfahren etwas ändern, wird dies breit kommuniziert werden (über E-Mail, Stud.IP, die Homepage der Universität bzw. die Social-Media-Kanäle).
Rücktritt oder Nicht-Antreten zur Prüfung
Sofern Sie, aus welchen Gründen auch immer, zu einer angemeldeten Prüfung nicht antreten können oder wollen, gelten die allgemeinen Regeln (§ 11 APO bzw. BPO des Studiengangs) zu Krankmeldung, Rücktritt von Prüfungen etc.. Daraus ergibt sich auch, dass Sie in vielen Fällen von angemeldeten Prüfungen bis zu einer Woche vor dem Termin ohne Angabe von Gründen zurücktreten können. Bei Klausuren ist ein Rücktritt auch noch kurz vorher (in der Regel bis zum Ablauf des vorletzten Werktags vor der Klausur) möglich.
Und natürlich gilt wie immer, dass Sie zu einer Prüfung nicht antreten müssen und sollen, wenn Sie prüfungsunfähig sind und entsprechende Nachweise vorlegen. Ein solcher Nachweis wäre in der jetzigen Situation auch das Schreiben eines Arztes/ einer Ärztin oder einer amtlichen Stelle, zum Beispiel des Gesundheitsamtes, dass Sie zwar nicht erkrankt sind, aber sich nach deren Einschätzung vorsichtshalber in häuslicher Isolation aufhalten sollen. Über die hier genannten Rücktritte entscheidet der jeweilige Prüfungsausschuss.
Geplante bzw. anstehende Exkursionen und Reisen
Wir empfehlen insgesamt, auf alle nicht notwendigen Reisen, ob im Studium oder privat, zu verzichten. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die zuständigen Ansprechpartner*innen in Ihren Lehrveranstaltungen. Buchungen für geplante Exkursionen, beispielsweise während der Exkursionswoche, sollen zurzeit nicht erfolgen und bis zur Aufhebung der Reisewarnungen verschoben werden.
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Update 12.03.2020, 10.00 Uhr
Die Fitbox im Sportzentrum (Sporthalle Beethovenstraße) ist auf Beschluss des Präsidiums der TU Braunschweig aufgrund der derzeitig herrschenden Corona-Pandemie vorsorglich bis einschließlich Ostern 2020 geschlossen worden. Mit dieser Maßnahme soll verhindert werden, dass bei der großen Anzahl der die Fitbox benutzenden Personen eine Infektion gesunder Nutzer erfolgt, sollte eine Corona-infizierte Person die Fitbox benutzen. Die Schließung erfolg rein präventiv: Bisher hat sich keine Corona-infizierte Person in der Fitbox aufgehalten. Eine Gefährdung der Fitbox-Nutzer der letzten Tage ist damit ausgeschlossen.
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Update 05.03.2020
Die Personalabteilung hat aktuelle Informationen zum Corona-Virus online gestellt.
Im Infoportal gibt es zur Sicherheit als Download auch das Informationsblatt Arbeitsunfähigkeiten – zweisprachig.
Auch der Betriebsärztliche Dienst hat seine Informationen ergänzt. Die Hygieneregeln finden Sie neben den relevanten Links zum Robert Koch-Institut und anderen verlässlichen, immer aktuellen Informationsquellen.
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30.01.2020
Die Technische Universität Braunschweig pflegt vielfältige Kontakte zu Universitäten und Forschungseinrichtungen auf der ganzen Welt, viele davon auch in China. Internationale Studierende und Kolleginnen und Kollegen gehören zur akademischen Gemeinschaft der TU Braunschweig. Aufgrund der regen Austauschaktivitäten finden Sie hier einige Hinweise, die wir bei Bedarf aktualisieren:
Die Hochschulleitung empfiehlt den Mitgliedern der TU Braunschweig, Dienstreisen nach China und Forschungsaufenthalte in China bis auf weiteres zu verschieben. Auf die Teilnahme an Kongressen und Tagungen sollte ebenfalls vorerst verzichtet werden.
Es gibt darüber hinaus zurzeit keine Hinweise, die zur besonderen Vorsicht im Arbeits- und Studienumfeld veranlassen würden.
Beschäftigte und Studierende, die aus China nach Deutschland zurückgekehrt sind, sollten im Zweifel zu Hause bleiben und frühzeitig einen Arzt kontaktieren, wenn sie Grippesymptome an sich beobachten.
Der Betriebsärztliche Dienst hat Informationsquellen zum Virus zusammengestellt.