3. Februar 2020 | Magazin:

Impuls aus der Exzellenzstrategie: Die TU Braunschweig diskutiert über den Status „Stiftungsuniversität“

„Wir verschieben die Grenzen der Autonomie – von traditionellen Strukturen zu Flexibilität und Agilität“ – das ist eines der fünf Ziele, die sich die TU Braunschweig in ihrem Exzellenzantrag gesetzt hat. Sie kündigte dort an, sie werde „über die Option zur Umwandlung der Landesuniversität in eine öffentlich-rechtliche Stiftungsuniversität beraten und sie ggf. umsetzen.“ Die Debatte über Stiftungsuniversitäten hatte zuvor landesweit die Wissenschaftlichen Kommission Niedersachsen (WKN) angestoßen. Im Auftrag des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur des Landes hatte die WKN das Modell von einer unabhängigen Expert*innengruppe 2018 evaluieren lassen.

Dass die Selbstverpflichtung aus der Exzellenzstrategie der TU Braunschweig jetzt eingelöst wird, liegt auch daran, dass die Gutachtenden diesen Plan in ihrer Stellungnahme zum Exzellenzantrag ausdrücklich bestärkt haben. Eine wichtige Empfehlung war dementsprechend, über Wege zu mehr Hochschulautonomie nachzudenken.

Insgesamt haben alle Beteiligten in der Exzellenzstrategie wichtige Beiträge für die Zukunft der Carolo-Wilhelmina geleistet: Es wurden wesentliche Kennzahlen erhoben, Stärken und Schwächen analysiert und Schwerpunkte definiert. Von der wertvollen Einschätzung der international anerkannten Gutachtenden wird die TU Braunschweig noch lang profitieren. Der Prozess wird in diesem Jahr weitergeführt, unter anderem in der Diskussion über die Stiftungsuniversität. Es ist ein ergebnisoffener Prozess: Nur dann, wenn die Vorteile aus Sicht der beteiligten Gremien ganz klar überwiegen, werden wir zum Ende des Sommersemesters den Status Stiftungsuniversität beantragen. Die Entscheidung trifft dann das Land Niedersachsen.

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Bildnachweis: Claudia Hurtig