16. Juli 2026 | Magazin: ,

Gütesiegel für Fakultät für Maschinenbau erneut bestätigt Würdigung für hohe Qualität in Forschung, Lehre und Organisation

Der Fakultätentag für Maschinenbau und Verfahrenstechnik (FTMV) hat der Fakultät für Maschinenbau der Technischen Universität Braunschweig erneut das Gütesiegel des FTMV e.V. verliehen. Für den Zertifizierungszeitraum 2027 bis 2029 bestätigt die Auszeichnung die hohe Qualität der Fakultät in Lehre, Forschung und Organisation.

Prof. Dr.-Ing. Stephan Scholl vom Institut für Chemische und Thermische Verfahrenstechnik vertritt die Fakultät für Maschinenbau der TU Braunschweig als Delegierter im FTMV. Die regelmäßige Teilnahme am Evaluationsverfahren sei ein wichtiger Baustein der kontinuierlichen Qualitätssicherung, erklärt Scholl:

„Mit der Teilnahme am Evaluationsprozess leisten wir einen dauerhaften Beitrag zur Qualitätssicherung in Lehre, Forschung und Organisation. Die Zertifizierung und die regelmäßige Dokumentation unterstützen uns dabei, die Qualitätsanforderungen des Gütesiegels nachhaltig zu erfüllen. Gleichzeitig schafft das Verfahren einen kontinuierlichen Anreiz, bestehende Prozesse weiterzuentwickeln und zusätzliche Verbesserungen umzusetzen.“

Im Rahmen der Begutachtung bewertet der FTMV verschiedene Qualitätskriterien aus den Bereichen Forschung, Lehre und Organisation. Dazu zählen unter anderem der Anteil eingeworbener Drittmittel, die Studienabbruchquote, die Einhaltung curricularer Standards, die Internationalität sowie der Betreuungsschlüssel.

Die Fakultät für Maschinenbau der Technischen Universität Braunschweig trägt das FTMV-Gütesiegel bereits seit dessen Einführung im Jahr 2008 und konnte die Auszeichnung seither regelmäßig erneuern.

Der Fakultätentag für Maschinenbau und Verfahrenstechnik e.V. (FTMV) ist eine Vereinigung von Fakultäten, Fachbereichen oder Abteilungen für Maschinenbau und/oder Verfahrenstechnik an Universitäten, Technischen Universitäten und Technischen Hochschulen Deutschlands. Zweck des Vereins ist, die gemeinsamen Interessen der Mitgliedsfakultäten in Angelegenheiten von Lehre, Forschung und akademischer Selbstverwaltung sowie in den die Mitgliedsfakultäten betreffenden hochschulpolitischen Fragen wahrzunehmen.