Fortbildungsveranstaltung „Gentechnikrecht: Gefährdungspotenziale, Sicherheitsmaßnahmen und Rechtsvorschriften“ für TU-Masterstudierende
50 Biologie-Masterstudierende der Technischen Universität Braunschweig haben im Oktober an einer Fortbildung zu Gentechnikrecht teilgenommen und somit den Projektleiterschein im Bereich Gentechnik erhalten. Die dreitägige Veranstaltung unter Federführung von Prof. Dr. Michael Steinert, Institut für Mikrobiologie, wurde maßgeblich vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig unterstützt.
Nach der Gentechnik-Sicherheitsverordnung müssen Projektleiter (PL) und Beauftragte für Biologische Sicherheit (BBS) ihre Fachkenntnisse durch den Besuch einer Fortbildungsveranstaltung nachweisen. Diese vom Gewerbeaufsichtsamt anerkannte Fortbildungsveranstaltung vermittelt Kenntnisse zu den Themen Rechtsvorschriften, Gentechnikrecht, EU-Richtlinien, Arbeitsschutzregelungen, Seuchenrechtliche Vorschriften, Transport von biologischen Arbeitsstoffen, Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Anlagen und Freisetzungen, Antragstellung und Grundsätze guter mikrobiologischer Technik. Die Veranstaltung endete mit einem Diskussionsforum mit zwei Impulsreferaten zum Thema „Wissenschaft und Ethik“.
Den Teilnehmern wird am Ende des Kurses eine durch die zuständige Landesbehörde anerkannte Teilnahmebescheinigung ausgestellt, die in allen Bundesländern Gültigkeit besitzt. Eine sonst übliche Kursgebühr von 400 Euro pro Person wurde für Studierende der TU Braunschweig nicht erhoben, so dass ein Mehrwert für den Masterstudiengang Biologie in Höhe von 20.000 Euro entstand.
Kontakt
Prof. Dr. Michael Steinert
Institut für Mikrobiologie der TU Braunschweig
Tel.: 0531/391 5802
E-Mail: m.steinert@tu-braunschweig.de