27. Oktober 2023 | Magazin:

Brücke zwischen TU Braunschweig und Gesellschaft Neuer Hochschulrat konstituierte sich

Der neue Hochschulrat der Technischen Universität Braunschweig hat sich am 25. Oktober zu seiner konstituierenden Sitzung zusammengefunden. Er vereint sieben Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Kultur in einem zentralen Beratungs- und Aufsichtsorgan der Universität. Bei der konstituierenden Sitzung wählte das Gremium Professor Lothar Hagebölling zum Vorsitzenden und Dr. Gabriele Heinen-Kljajić zur stellvertretenden Vorsitzenden.

Mit Dr. Gabriele Heinen-Kljajić, Niedersächsische Ministerin für Wissenschaft und Kultur a.D., Prof. Christian Thomsen, Institut für Festkörperphysik der Technischen Universität Berlin, Prof. Dorothea Wagner, Institut für Theoretische Informatik am Karlsruher Institut für Technologie und Prof. Simone Kauffeld, Institut für Psychologie der Technischen Universität Braunschweig, sind im neuen Hochschulrat vier neue Mitglieder vertreten. Die Amtszeit der Hochschulratsmitglieder beträgt 5 Jahre und endet im Jahr 2028.

Der neue Hochschulrat: (v.l.) Prof. Christian Thomsen, Dr. Gabriele Heinen-Kljajić, Dr. Stephan Venzke als Vertretung von Prof. Tina Cornelius-Krügel, Prof. Lothar Hagebölling, Dr. Oliver Blume, Prof. Dorothea Wagner, Prof. Simone Kauffeld. Bildnachweis: Madeleine Franke/TU Braunschweig

Drei weitere Mitglieder bleiben dem Hochschulrat auch in den nächsten fünf Jahren erhalten: Prof. Lothar Hagebölling, Staatssekretär a.D., (4. Amtszeit), Dr. Oliver Blume, Vorstandsvorsitzender der Volkswagen AG und Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG (2. Amtszeit) und Prof. Tina Cornelius-Krügel, die als Abteilungsleiterin im Ministerium für Wissenschaft und Kultur, das Fachministerium im Hochschulrat vertritt.

Auf die produktive Zusammenarbeit mit dem neuen Hochschulrat und deren bereichernde Expertise freut sich TU-Präsidentin Angela Ittel: „Angesichts der vielen gesellschaftlichen Herausforderungen und tiefgehenden weltpolitischen Veränderungen ist es für uns von großer Bedeutung, die Entwicklung unserer Universität durch starke Expertise begleiten zu lassen. Der Hochschulrat stellt hierbei ein wichtiges Beratungsgremium dar. Dieser Austausch hat ein enormes Potenzial mit Blick auf unsere Entwicklungsziele. Die langjährige Zusammenarbeit mit einzelnen Mitgliedern des Hochschulrats in ihren jeweiligen Funktionen habe ich sehr geschätzt, und begrüße nun auch die neuen Mitglieder in Vorfreude auf eine produktive Zusammenarbeit im Rahmen dieses Gremiums.“

Die sieben Hoschulratsmitglieder, das Präsidium und die beratenden TU-Mitglieder. Bildnachweis: Madeleine Franke/TU Braunschweig

In den nächsten fünf Jahren stehen an der TU Braunschweig wichtige Themen an, wie die Initiative Hochschulentwicklung 2030, Maßnahmen zur Gewinnung von Studierenden, der Umgang mit der Energiekrise und die Digitalisierung unter anderem von Verwaltungsdienstleistungen sowie der Prozess der Stiftungsuniversität. Der Hochschulrat mit seiner Expertise wird zu diesen Herausforderungen und weiteren strategischen Entwicklungen die TU Braunschweig beraten.

Zum Hochschulrat

Der Hochschulrat berät als Gremium das Präsidium und den Senat der TU Braunschweig und nimmt zu den Entwicklungs- und Wirtschaftsplänen, zur Gründung von bzw. zur Beteiligung an Unternehmen und zu den Entwürfen der Zielvereinbarungen mit dem Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur Stellung. Der Hochschulrat bestätigt den Vorschlag des Senats zur Ernennung, Bestellung oder Entlassung von Mitgliedern des Präsidiums. Außerdem hat der Hochschulrat die Aufgabe, das Einvernehmen zu Berufungsvorschlägen zur Besetzung von Professuren herzustellen. Der Hochschulrat ist außerdem berechtigt, zu allen die Hochschule betreffenden Fragen Auskünfte vom Präsidium und vom Senat zu verlangen. An den Sitzungen des Hochschulrates nehmen gemäß § 52 NHG die Mitglieder des Präsidiums, die Gleichstellungsbeauftragte, eine Vertreterin oder ein Vertreter der Studierendenschaft und ein Mitglied der Personalvertretung in der Regel beratend teil. Die Aufgaben des Hochschulrats sind im Niedersächsischen Hochschulgesetz § 52 geregelt.