Energierechtswende als geronnene Politik Ringvorlesung "Die Gestaltung der Energiewende: Herausforderungen für die nächste Dekade"
Im Rahmen der Ringvorlesung „Die Gestaltung der Energiewende: Herausforderungen für die nächste Dekade“ der Technischen Universität Braunschweig referiert am
Montag, 14. November 2011, um 18.30 Uhr
im Hörsaal PK 11.1, Pockelsstr. 11, Haus der Wissenschaft,
Prof. Dr. Edmund Brandt, Institut für Rechtswissenschaften, TU Braunschweig, über das Thema „Energierechtswende als geronnene Politik“.
Als Ausdruck des konkreten politischen Willens findet die Energiewende nicht zuletzt als Energierechtswende statt. Dabei sind grob drei Bereiche zu unterscheiden. Erstens die rechtliche Organisation des Ausstiegs aus der Atomenergie. Zweitens die Beförderung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien und in dem Zusammenhang die Regulierung neuer Handlungsfelder. Drittens die Schaffung bzw. Weiterentwicklung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Ausbau der Erneuerbaren Energien. In allen drei Bereichen stellen sich grundsätzliche und vor allem verfassungsrechtliche Fragen. Prof. Dr. Edmund Brandt wird einen Überblick über die rechtspolitische Entwicklung geben und exemplarisch neuralgische Punkte zur Diskussion stellen.
Zur Person:
Prof. Dr. Edmund Brandt studierte Rechts- und Politikwissenschaft an der Universität Freiburg und an der Freien Universität Berlin. Nach dem Zweiten Juristischen Staatsexamen war er Wissenschaftlicher Assistent an der Freien Universität Berlin. 1979 wurde er zum Doktor der Rechtswissenschaften promoviert und legte zugleich die Diplomprüfung in Politikwissenschaft ab. Der erste Ruf auf eine Professur erging 1988 von der Universität Hamburg. Es folgten Professuren an der TU Cottbus (1992) und an der Universität Lüneburg (1996), jeweils im Bereich Öffentliches Recht/Umweltrecht. Von 2004 bis 2008 bekleidete Edmund Brandt das Amt des Präsidenten der Technischen Universität Clausthal. 2009 wechselte er an die Technische Universität Braunschweig und nimmt seither einen Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Verwaltungswissenschaften im Institut für Rechtswissenschaften wahr. Seine Arbeitsschwerpunkte sind das Recht der Erneuerbaren Energien, das Ressourcenschutzrecht sowie das Atomrecht.
Gesamtleitung:
Prof. Dr. Klaus Fricke, Prof. Dr. Henning Hopf, Prof. Dr. Herbert Oberbeck, TU Braunschweig
Die Ringvorlesung wendet sich ausdrücklich auch an interessierte Bürger der Region.
Weitere Informationen unter
www.tu-braunschweig.de/Medien-DB/presse/flyer/ringvorlesung_2011_12.pdf