Professorin Anne Paschke in Medienkommission KEK gewählt Gremium ist zuständig für Sicherung der Meinungsvielfalt im bundesweit privaten Fernsehen
Die Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs hat Anne Paschke als eine von sechs Sachverständigen in die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) berufen. Anne Paschke ist Universitätsprofessorin für Öffentliches Recht und Technikrecht sowie Direktorin des Instituts für Rechtswissenschaften an der Technischen Universität Braunschweig.
Die KEK hat seit 1997 den Auftrag, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zur Sicherung der Meinungsvielfalt im bundesweiten privaten Fernsehen zu prüfen und die entsprechenden Entscheidungen zu treffen. Die Kommission prüft unter anderem, ob ein Unternehmen durch die Erteilung von Fernsehzulassungen oder durch die Veränderung von Beteiligungsverhältnissen eine vorherrschende Meinungsmacht erlangt. Hierfür ermittelt sie die den Unternehmen jeweils zurechenbaren Zuschaueranteile.
„Es ehrt mich sehr, als Sachverständige der KEK gewählt worden zu sein. Sehr gerne bringe ich meine medien- und digitalrechtliche Expertise in dieses Gremium ein“, sagt Professorin Anne Paschke zu ihrer Wahl am 17. März 2022. Sie freue sich auf die Zusammenarbeit mit den Kolleg*innen.
Die Kommission besteht aus sechs Sachverständigen und zwei Ersatzmitgliedern sowie Vertretern der Landesmedienanstalten. Die Sachverständigen werden für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Die Beurteilungen der KEK sind für die Organe der Landesmedienanstalten verbindlich.