20. Dezember 2011 | Presseinformationen:

Margarita Mathiopoulos: TU Braunschweig plant Aberkennung der Honorarprofessur nach der Stellungnahme der Universität Bonn

Der Promotionsausschuss der Universität Bonn hat nach intensiver Überprüfung empfohlen, den an Margarita Mathiopoulos verliehenen Doktorgrad abzuerkennen. Die Technische Universität Braunschweig an der Mathiopoulos eine Honorarprofessur innehat, nimmt dazu wie folgt Stellung:

„Die TU Braunschweig bestellt nur solche Personen zu Honorarprofessorinnen oder Honorarprofessoren, die nach ihren wissenschaftlichen Leistungen den an ein Professorenamt zu stellenden Anforderungen genügen. Dazu gehört in der Regel eine Promotion von überdurchschnittlicher Qualität.

Nach der für die Bestellung von Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren geltenden Ordnung ist eine Bestellung zu widerrufen, wenn Gründe vorliegen, die bei einer in ein Professorenamt auf Lebenszeit berufenen Person zur Rücknahme der Ernennung, zum Verlust der Beamtenrechte oder zur Entfernung aus dem Dienst führen würden.

Der Stellungnahme der Universität Bonn nach sind die schon vor Jahren erhobenen Plagiatsvorwürfe offenbar berechtigt gewesen. Als Frau Mathiopoulos Honorarprofessorin an der TU Braunschweig wurde, gab es allerdings ausschließlich positive Gutachten zu ihrer Eignung. Offensichtlich hat sich inzwischen ein anderer Kenntnisstand ergeben.“

Zum Verfahren: Nach einer rechtsgültigen Entscheidung der Universität Bonn wird die Aberkennung auf Antrag der Fakultät und nach Stellungnahme des Senats vom Präsidium ausgesprochen.

 

Anmerkung/Ergänzung: Diese Pressemitteilung basiert auf  Pressemeldungen im Dezember, die allerdings damals noch nicht offiziell bestätigt waren, und war insofern verfrüht.  Die Universität Bonn hat aber am 18.4. die Entscheidung der Philosophischen Fakultät bekannt gegeben und die Meldungen bestätigt: Margarita „Mathiopoulos verliert ihren Doktorgrad“ Quelle: idw online, http://www.idw-online.de/pages/de/news473035.

18.4.2012