Land fördert Hochschulentwicklung der TU Braunschweig Fünf Etappenziele werden mit 900.000 Euro unterstützt
Die Technische Universität Braunschweig hat im letzten Jahr die Initiative Hochschulentwicklung 2030 ins Leben gerufen, um eine kohärente Strategie für die ganzheitliche Entwicklung der Universität auf dem Weg zur Exzellenz zu entwickeln. Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur im Rahmen des Programms „zukunft.niedersachsen“ fördert die damit verbundenen Maßnahmen an der TU Braunschweig bis 2025 mit der maximal möglichen Fördersumme von insgesamt 900.000 Euro.
TU-Präsidentin Angela Ittel: „Wir haben in einem partizipativen Prozess einen zukunftsweisenden Entwicklungsplan für die TU Braunschweig erstellt. Mit der Unterstützung des Landes können wir jetzt weitere Meilensteine im Rahmen unseres ganzheitlichen Entwicklungsmodells erreichen und die Zukunft der TU Braunschweig produktiv gestalten“.
Folgende fünf Etappenziele werden gefördert
1. Stärkung der Verbundforschungsvorhaben
Zur erfolgreichen Antragstellung von Verbundvorhaben werden den Antragstellenden personelle Ressourcen zu Unterstützung zur Verfügung gestellt.
2. Attraktives Studienangebot und zielgruppenorientiertes Studierendenmarketing
Bis Ende 2024 wird ein zentrales Studierendenmarketing aufgebaut werden. Dazu wird eine Studie zur Zusammensetzung der Studierendenschaft durchgeführt. Auf Basis der Ergebnisse werden dann Steuerungsmechanismen für Marketingangebote erarbeitet. Ziel ist die strategische Weiterentwicklung des Studienangebots.
3. Transfersystem für Grundlagenergebnisse
Um Forschungsergebnisse aus der Grundlagenforschung stärker in die Anwendung zu transferieren, soll ein detailliertes Konzept für den systematischen Transfer von Grundlagenforschungsergebnissen erstellt und mit der Pilotierung begonnen werden.
4. Umsetzung einer ganzheitlichen Alumni-Arbeit
Um das große Potenzial an Absolvent*innen sowie ehemaligen Mitarbeitenden zu erschließen und eine lebenslange Bindung zwischen Alumni und der Universität zu stärken, soll die Alumni-Arbeit auf Hochschulebene umfassend strukturiert werden. Dafür soll ein Konzept für eine ganzheitliche Alumni-Arbeit erstellt und eine Alumni-Geschäftsstelle eingerichtet werden, die die Alumni-Aktivitäten koordiniert sowie eine Alumni-Datenbank aufbaut.
5. Nachhaltigkeit: Integration und Sichtbarmachung von Sustainable Development Goals (SDG) in der Lehre
Eingebettet in eine hochschulweite Nachhaltigkeitsstrategie sollen die Studierenden noch stärker zu zukunftsfähigem Denken und Handeln befähigt werden. Dazu soll das Aufgabenspektrum des Green Office auf den Bereich Studium und Lehre ausgeweitet werden, um Nachhaltigkeit sichtbar in der Hochschullehre zu verankern.
„Die Hochschulen als zentrale Akteure im Wissenschaftssystem gestalten heute stärker denn je den gesellschaftlichen Wandel mit. Wir brauchen unsere Hochschulen als Orte von Reflexion, Kreativität und Innovation, um die langfristige Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes zu sichern und vor allem um den Herausforderungen angesichts vielfältiger gesellschaftlicher Umbrüche zu begegnen. Ich freue mich, dass wir die Hochschulen dabei mit insgesamt 15 Millionen Euro aus dem Programm zukunft.niedersachsen unterstützen,“ so der Minister für Wissenschaft und Kultur Falko Mohrs.
Zum Programm zukunft.niedersachsen
Um die langfristige Wettbewerbsfähigkeit Niedersachsens zu sichern und vor allem um den Herausforderungen angesichts vielfältiger gesellschaftlicher Umbrüche zu begegnen, hat das Land Niedersachsen das Programm „zukunft.niedersachsen“ ins Leben gerufen. Vor diesem Hintergrund hatte das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) die Wissenschaftliche Kommission Niedersachsen (WKN) gebeten, im Rahmen einer Potenzialanalyse des gesamten niedersächsischen Wissenschaftssystems gemeinsam mit den Hochschulen Vernetzungs- und Entwicklungsszenarien für Forschung, Lehre und Transfer zu entwickeln. Erste Zwischenergebnisse dieser Potenzialanalyse wurden in den Zielvereinbarungen 2023/2024 zwischen Land und Hochschulen verankert. Danach erhalten alle niedersächsischen Hochschulen zur Verfolgung der in den Zielvereinbarungen formulierten Ziele über drei Jahre aus dem Programm zukunft.niedersachsen der VolkswagenStiftung insgesamt 15 Millionen Euro.