Dr. Gavin O’Connor gemeinsam berufen von TU Braunschweig und PTB Erste gemeinsame Berufung nach Thüringer Modell
Dr. Gavin O’Connor trat zum 1. September 2018 in einer gemeinsamen Berufung von TU Braunschweig und der Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) eine Stelle als Universitätsprofessor an. O’Connor war zuvor in der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission tätig. Forschungsschwerpunkte des analytischen Chemikers sind die Massenspektrometrie im Bereich biologische Messungen und chemische Metrologie.
Vor der gemeinsamen Berufung von TU Braunschweig und PTB forschte Dr. Gavin O‘Connor (45) seit Januar 2013 in der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission (Joint Research Centre) in Geel, Belgien. In der Großforschungseinrichtung leitete er ein Team von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, das Methoden zur Analyse von Allergenen in Lebensmitteln u.a. mit Hilfe der Massenspektrometrie entwickelt.
Zuvor war er 14 Jahre lang als Principal Scientist und Teamleiter für das National Measurement Institute Großbritannien (LGC Group) tätig, wo er verantwortlich war für die Entwicklung hochpräziser Messmethoden zur Quantifizerung von organischen Spuren in Lebensmitteln, der Umwelt und im klinischen Bereich. O‘Connor studierte Chemie in Dublin (Irland) und Staffordshire (Großbritannien). Er promovierte und unterrichtete an der University of Plymouth. O‘Connor kann auf 58 Publikationen, davon 32 als Erst- und Letztautor, zurückblicken.
Gemeinsame Berufungen
Für die Realisierung gemeinsamer Berufungen gibt es vier Modelle – neben dem Jülicher, Berliner und Karlsruher gibt es das Thüringer Modell. Bei allen Konzepten geht ein gemeinsames Berufungsverfahren von Hochschule und Forschungseinrichtung voraus. Forschungspolitisches Ziel gemeinsamer Berufungen von Professorinnen und Professoren ist Vernetzung. Die Hochschule gewinnt dadurch hochspezialisierte Lehrangebote und Zugang zu speziellen Forschungsressourcen. Auch außerhochschulische Forschungseinrichtungen profitieren davon, zum Beispiel durch die Nachwuchsrekrutierung, das Angebot für das eigene Personal zur Weiterqualifikation in der hochschulischen Lehre und die Möglichkeit, Amt und Würde einer Professur zu erlangen.
Nach dem Thüringer Modell können Angestellte von Forschunsgeinrichtungen unter bestimmten Einstellungsvoraussetzungen in die mitgliedschaftsrechtliche Stellung einer Hochschullehrerin oder eines Hochschullehrers berufen werden. Es erfolgt keine Anstellung bei der Hochschule, es besteht keine dienst- und arbeitsrechtliche Beziehung darüber hinaus. Berufene sind zur Lehrtätigkeit (2 SWS) verpflichtet und dürfen die Bezeichnung „Universitätsprofessorin“ bzw. „Universitätsprofessor“ führen.