TU Braunschweig tritt dem Nationalen Kodex über das Ausländerstudium bei
Das besondere Engagement der TU Braunschweig für ihre internationalen Studierenden spiegelt sich im Beitritt zum „Nationalen Kodex für das Ausländerstudium an deutschen Hochschulen“ wider. Dieser Nationale Kodex wurde von der Hochschulrektorenkonferenz und dem DAAD in Anlehnung an ähnliche Kodizes aus Holland, Australien, England, Frankreich, USA, Kanada und Neuseeland entwickelt und im Herbst verabschiedet.
So heißt es in der Präambel: „Ziel des Kodex ist es, gemeinsame Mindeststandards für die Bereiche ‚Information und Werbung, Zulassung, Betreuung und Nachbetreuung’ festzulegen, auf deren Einhaltung sich internationale Studienbewerber verlassen können. Leitender Gedanke ist dabei, den internationalen Studierenden, wo immer möglich, dieselben Rechte einzuräumen wie deutschen und ihnen gleichgestellten EU-Studierenden und ihnen darüber hinaus diejenigen Hilfen anzubieten, die sie als ausländische Gäste besonders benötigen“.
„Durch unseren Beitritt zum Nationalen Kodex unterstreichen wir unser Engagement für den Erfolg unserer internationalen Studierenden. Während wir die meisten Anforderungen, die der Kodex festlegt, schon erfüllen, sehen wir den Beitritt auch als Chance, unsere Angebote für internationale Studierende zu überprüfen und zu verbessern“, erklärt Dr. Astrid Sebastian, Leiterin des International Office. Angebote und Inhalte werden gemeinsam mit Studierenden und anderen Beteiligten kontinuierlich weiterentwickelt. Ziel ist es, den Studierenden die Betreuung zu bieten, die sie sich in ihrer jeweiligen Lebensphase wünschen und die sie zu einem optimalen Studienerfolg führt.
Die unterzeichnenden Hochschulen verpflichten sich, den ausländischen Gästen eine gute Beratung und besondere Betreuung vor und während ihres Studiums zu gewähren. Der Kodex regelt, wie ausländische Studierende über das Studium informiert werden, wie ihre Zulassung abläuft und welche fachliche, sprachliche und soziale Betreuung sie erwarten dürfen. Die Selbstverpflichtungserklärung der Hochschulen definiert damit erstmals gemeinsame Qualitätsstandards für das Ausländerstudium. Hochschulen, die dem Kodex beitreten, verpflichten sich zu dessen Erfüllung. Sie richten eine Beschwerdestelle in der Hochschule ein, an die sich die Studierenden wenden können.