16. Juni 2015 | Magazin:

Richter des Bundesverwaltungsgerichts zum Honorarprofessor ernannt

Die Technische Universität Braunschweig hat Dr. Günter C. Burmeister zum Honorarprofessor der Carl-Friedrich-Gauß-Fakultät bestellt. Er erhielt die Bestellungsurkunde durch den Präsidenten der TU Braunschweig, Prof. Jürgen Hesselbach.

2015_06_10_Honorarprofessor

Dr. Burmeisters juristische Tätigkeit reicht von der Ernennung zum Richter am Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht über Abordnungen an das Bundesverfassungsgericht und das Niedersächsische Justizministerium bis zur Wahl zum Richter am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im Jahr 2008. Daneben lehrt der in Braunschweig ansässige Jurist seit einigen Jahren an der TU Braunschweig im Bereich des Öffentlichen Rechts. Er hält die Veranstaltung „Einführung in das öffentliche Recht“, die vor allem von Studierenden des Wirtschaftsingenieurwesen und des Umweltingenieurwesens besucht wird, aber auch Studierenden anderer Studienfächer offensteht.

Die Studierenden der TU Braunschweig erhalten so die Grundlagen des Staats- und Verwaltungsrechts mit einem hohen Praxisbezug aus erster Hand von einem der höchsten Richter Deutschlands. Die Lehrveranstaltung stellt eine Bereicherung des Lehrangebots der TU Braunschweig dar, denn Dr. Burmeister hat sich auch als Autor zahlreicher wissenschaftlichen Veröffentlichungen einen Namen gemacht.

Kontakt
Prof. Edmund Brandt
Institut für Rechtswissenschaft
Tel.: 0531 391-2460
E-Mail: edmund.brandt@tu-braunschweig.de