Niedersachsen setzt auf die Digitalrechtsexpertise der TU Braunschweig Verwaltungsmodernisierung erfordert digitaltaugliche Gesetze
Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat gemeinsam mit dem „Digital Innovation and Transformation Law Hub“ der Technischen Universität Braunschweig ein Forschungsprojekt im Kontext der Verwaltungsdigitalisierung begonnen. Ziel dieser Kooperation ist die Umgestaltung und Anpassung des Verwaltungsrechts hin zu einem zukunftssicheren Verwaltungsdigitalrechts.
Die Projektleitung obliegt Prof. Anne Paschke vom „Digital Innovation and Transformation Law Hub (DigITL Hub)“ des Instituts für Rechtswissenschaften, welches den Schnittbereich von Recht und Digitalisierung erforscht, mit einem besonderen Schwerpunkt auf der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Die Forschungsstelle soll im Rahmen dieses Projekts sowohl Begleitforschung als auch Grundlagenforschung betreiben. Die Zusammenarbeit ist auf drei Jahre angelegt.
Im Rahmen der Zusammenarbeit mit der TU Braunschweig sollen unter anderem Mechanismen, die in künftigen Rechtssetzungsprozessen eine angemessene Berücksichtigung der Registermodernisierung und Verwaltungsdigitalisierung sicherstellen sollen, erarbeitet bzw. optimiert werden. Zudem ist eine Planung öffentlicher Veranstaltungen zum Wissenstransfer mit regionalen Verwaltungen angedacht.
Prof. Paschke erklärt: „Das bestehende Verwaltungsrecht stammt mit seiner Dogmatik aus einer Zeit, in der papiergebunden gearbeitet wurde. Aktuelle Überlegungen der Verwaltungsdigitalisierung müssen jedoch vielmehr die technischen Möglichkeiten und sozioökonomischen Wirklichkeiten in den Blick nehmen. Diese Neujustierung ist erforderlich, um den freiheitssichernden Vorgaben des Grundgesetzes auch in Zukunft gerecht zu werden und dem verfassungsrechtlichen Untermaßverbot zu begegnen.“
Der IT-Bevollmächtigte der niedersächsischen Landesregierung (CIO), Dr. Horst Baier, erklärt: „Das Forschungsprojekt soll Wege aufzeigen, wie bestehende rechtliche Hürden bei der Digitalisierung überwunden werden können, um unsere Gesetze digitaltauglich zu gestalten. Wir passen damit das Recht den digitalen Anforderungen der Zukunft an – und nicht umgekehrt.“
Auszug der Presseinformation des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport.