6. Juni 2017 | Magazin:

Hochschulentwicklungsvertrag wird bis 2021 fortgeschrieben Niedersächsische Landesregierung garantiert Planungssicherheit bis 2021

Die Präsidentinnen und Präsidenten der niedersächsischen Hochschulen unterzeichneten am 6. Juni gemeinsam mit  Ministerpräsident Stephan Weil und mit Wissenschaftsministerin Gabriele Heinen-Kljajić den neuen Hochschulentwicklungsvertrag. Mit dieser Fortschreibung erhalten die Hochschulen in Niedersachsen Planungssicherheit bis zum 31. Dezember 2021. Der Vertrag sichert die finanziellen Landesmittel für die Hochschulen auf dem Niveau des Haushalts 2018 sowie die Übernahme höherer Personalkosten aus Besoldungs- und Tarifsteigerungen.

Zudem enthält der neue Vertrag ergänzende Vereinbarungen, um gesellschaftlichen Herausforderungen wie der Digitalisierung, der notwendigen Stärkung der Infrastruktur insbesondere bei den Hochschulkliniken und dem großen Bedarf an mathematisch, naturwissenschaftlich und technisch ausgebildeten Fachkräften zu begegnen. Dazu wurde die Vereinbarung zur Studienorientierung und Stärkung des Studienerfolgs in den Studienfächern der Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik („MINT“) im Fortschreibungsvertrag verankert.

TU-Präsidentin Professorin Anke Kaysser-Pyzalla unterzeichnet den Hochschulentwicklungsvertrag. Bildnachweis: brauers.com

TU-Präsidentin Professorin Anke Kaysser-Pyzalla unterzeichnet den Hochschulentwicklungsvertrag.
Bildnachweis: brauers.com

Damit würden auch künftig gute Bedingungen und finanzielle Planungssicherheit für die Hochschulen geschaffen, sagte Heinen-Kljajić. Es sei gemeinsames Ziel, die Qualität des Studiums weiter zu verbessern und Chancengerechtigkeit zu ermöglichen. Hierzu gehören auch zukünftig ein gebührenfreies Studium und die Studienqualitätsmittel.

„Wir sind froh, dass wir mit dem neuen Hochschulentwicklungsvertrag bis ins Jahr 2021 finanzielle Planungssicherheit haben“, so die Präsidentin der TU Braunschweig, Professorin Anke Kaysser-Pyzalla. Als Technische Universität ist es für uns ein gutes Signal, dass das Land Niedersachsen die MINT-Fächer besonders im Blick hat und in Studienorientierung und Studienerfolg investiert.“

Ministerpräsident Weil betonte mit dem Hochschulentwicklungsvertrag von 2013 habe die Landesregierung die Weichen zur Bearbeitung zentraler Herausforderungen, wie einer wachsenden Zahl von Studienberechtigten die Aufnahme eines Studiums zu ermöglichen, gestellt. Mit der Fortschreibung stelle die Landesregierung ihre Verlässlichkeit als Partner der Hochschulen und der Studierenden unter Beweis.

Die Verlängerung des Hochschulentwicklungsvertrages stelle einen wichtigen Erfolg in der Zusammenarbeit der Landeshochschulkonferenz mit der Landesregierung dar, so ihr Vorsitzender Professor Wolfgang-Uwe Friedrich. Besonders hob er den Geltungszeitraum über das Inkrafttreten der Schuldenbremse und das Ende des Hochschulpaktes hinaus hervor. Dankbar seien die Hochschulen zudem für die Zusagen zur Baufinanzierung und die Öffnungsklausel bei der Verwendung von Studienqualitätsmitteln. Die Hochschulen können zukünftig im Einvernehmen mit den Studierenden diese Mittel auch für Ausstattungen nutzen.

Hintergrund
Der erste Hochschulentwicklungsvertrag wurde am 12. November 2013 unterzeichnet. Er beinhaltete beispielsweise, die Abschaffung der Studiengebühren durch Studienqualitätsmittel zu 100 Prozent zu ersetzen, die der Verbesserung von Studium und Lehre zugutekommen. Die in diesem Vertrag enthaltenen wissenschaftspolitischen Zielsetzungen werden nun fortgeschrieben, unter anderem zu den Themen Internationalisierung, Transparenz in der Forschung, Lehrerbildung sowie Geschlechtergerechtigkeit und Wissenschaft für nachhaltige Entwicklung.