„Der Lebensschutz besonders gefährdeter Menschen hat Vorrang“ In Corona-Zeiten ethisch handeln
Wann werden die aktuellen Lockerungen bedenklich? Was muss passieren, wenn die Intensivbetten nicht reichen? Darf man Angehörige und Sterbende trennen? Corona verlangt von unserer Gesellschaft scheinbar unmögliche Entscheidungen. Unser Volontär Laurenz Kötter sprach mit Professor Stefan Heuser über den Umgang mit diesen ethischen Krisenherden. Stefan Heuser forscht und lehrt mit dem Schwerpunkt Ethik am Seminar für Evangelische Theologie und Religionspädagogik der Technischen Universität Braunschweig.
Herr Heuser, die ersten Geschäfte haben wieder geöffnet und das öffentliche Leben kehrt Stück für Stück zurück. Wägen wir gerade zwischen Gesundheit und Wirtschaft ab?
Viele reden im Moment davon, dass wir abwägen müssen. Allerdings erscheint in dieser Debatte der Schutz von gesundheitlich besonders gefährdeten Personen als etwas, das man mit wirtschaftlichen Interessen abwägen könnte. Die Frage ist aber: Wie können wir möglichst clever den Virus eindämmen und gleichzeitig besonders gefährdete Menschen schützen – ohne über den Willen und die Bedürfnisse dieser Menschen hinwegzugehen und ohne die Wirtschaft an die Wand zu fahren? Wir müssen zweifellos verhindern, dass Menschen ihre wirtschaftliche Existenzgrundlage verlieren. Aber das Bild des Abwägens verdeckt, dass wir auch ethisch urteilen müssen.
In der Ethik unterscheiden wir zwischen Abwägen und Urteilen. Beim Abwägen kommen möglichst alle Betroffenen gleichrangig ins Spiel. Sie bringen ihre Perspektiven und Interessen ein und am Ende steht oft ein Kompromiss. Angesichts eines drohenden Katastrophenszenarios müssen wir aber vorrangig das Leben von besonders gefährdeten Menschen schützen und andere Interessen dem erst einmal unterordnen. Wir sind heute zwar in einer anderen Situation als noch vor wenigen Wochen, da sich die Katastrophe mehr als Dauerbelastung entpuppt. Der Vorrang für besonders Verletzbare gilt aber weiterhin.
Was genau bedeutet ethisches Urteilen im Unterschied zum Abwägen?
Ethisches Urteilen bezieht sich auf gut begründete Einsichten und Regeln, wie den prinzipiellen Vorrang für die Schwächsten und am meisten Verletzbaren. Über solche Regeln gehen wir beim Urteilen nicht hinweg. Daher kann Lebensschutz für vulnerable Menschen nicht allgemein gegen wirtschaftliche Interessen abgewogen werden.
Es geht nicht darum, Lebensschutz irgendwie absolut zu setzen, wie das etwa Wolfgang Schäuble in einem Interview unlängst im Tagesspiegel suggeriert hat. Doch wir müssen das Leben derer schützen, die sonst schutzlos wären und die nicht frei wählen können, ob sie gesundheitliche Risiken eingehen wollen oder nicht. Ebenso kann man nicht Würdeschutz und Lebensschutz gegeneinander ausspielen. Denn die Würde von vulnerablen Menschen wird auch durch den Schutz ihres Lebens hindurch realisiert. Wir müssen die wirtschaftlichen Interessen berücksichtigen, aber auch da haben die wirtschaftlich und sozial Schwachen Vorrang. Auch da können wir nicht nur Interessen abwägen, sondern müssen ethisch urteilen. Beim Lebensschutz ist das besonders dringlich, weil das Leben nun mal die Voraussetzung für alles andere ist.
Falls es erneut zu einem schnellen Anstieg Infizierter kommt, könnten wir in eine Triage-Situation geraten. Was bedeutet das für die Kliniken?
Eine Triage-Situation könnte eintreten, wenn die Intensivbetten nicht mehr ausreichen. Vor wenigen Wochen noch wurde in der Ethik intensiv darüber nachgedacht, wie dann entschieden werden soll. Diese Debatte stand quer zu den riesigen Anstrengungen, Triage-Situationen zu verhindern. Dennoch gehört sie zur verantwortlichen Planung dazu. Es braucht klare Regeln, an die sich Betroffene halten können. Dazu zählen beispielsweise das Mehr-Augen-Prinzip, die klinische Erfolgsaussicht und die Einwilligung der Behandelten. So verhindern wir, dass Menschen diskriminiert werden – etwa aus Altersgründen.
Diese Regeln können aber nicht verdecken, dass bei einer Triage-Situation zwar entschieden werden muss, aber eigentlich niemand wirklich entscheiden kann. Ein Leben gegen ein anderes abwägen – wer kann das? Da liegt ein echtes Dilemma vor. Und Dilemmata sind dadurch gekennzeichnet, dass sie unauflösbar sind. Jede und jeder hat das gleiche Recht zu leben. Und Ärztinnen und Ärzte wollen jedes Leben retten. Eine Entscheidung über Leben und Tod kann kein Mensch fällen, auch nicht das medizinische Fachpersonal. Wenn sie es im Katastrophenfall dennoch müssen, dann liegt das jenseits dessen, was Menschen mit guten oder richtigen Gründen entscheiden können. In realen Triage-Situationen sind Entscheidungsregeln nötig. Aber es gibt keine richtige Entscheidung. Auch keine falsche. Es bleibt nur die unerträgliche Einsicht, dass man einen Menschen anstelle eines anderen retten musste. Wer in einer unabwendbaren Triage-Situation entscheidet, bekommt es mit einer Schuldfrage zu tun, ohne etwas falsch gemacht zu haben. Das ist unauflösbar.
Was ist der Effekt der Triage-Debatte?
Für einige Teile der Öffentlichkeit ist Triage ein faszinierendes Thema, da sie ein echtes Dilemma darstellt. Das heißt, dass Werte einander gegenüberstehen, die keine Abwägung erlauben. Denn jedes Menschenleben ist gleich viel wert. Die vorrangige Aufgabe der Ethik angesichts von Dilemmata ist es nicht, Entscheidungsregeln für das Unentscheidbare zu formulieren, sondern alles zu tun, um Dilemmata zu verhindern. Auf einmal aber war in der Debatte mehr von der Tragik solcher Entscheidungen die Rede als von den herausragenden Bemühungen im Gesundheitswesen und in der Gesellschaft, gar nicht erst in Dilemma-Situationen hineinzugeraten. Ich vermute, diese Debatte hat einige Menschen beunruhigt. Was passiert, wenn sich im Ernstfall niemand um mich kümmert? Es wäre schlimm, wenn durch diese Debatte bei alten und vorerkrankten Menschen das Gefühl entstanden sein sollte, dass ihr Lebensschutz nachrangig sein könnte.
In Italien waren Kliniken so überlastet, dass Menschen nicht zu ihren sterbenden Angehörigen konnten. Verlieren wir in dieser Krise unsere Menschlichkeit?
Die Eindrücke aus manchen Regionen Italiens waren erschütternd. Einige kritisierten, dass Kontaktverbote ein würdiges Sterben unmöglich machen. Sterbende durch ihre Angehörigen und Fachkräfte zu begleiten ist ein hohes und einmaliges Gut. Auf der anderen Seite ist eine Ausnahmesituation wie in Bergamo gerade das, was wir durch Zugangsbeschränkungen verhindern wollen.
Das Problem sitzt an einer anderen Stelle: Wenn Menschen nicht mehr ihre Angehörigen in Pflegeheimen besuchen dürfen und Seelsorgende nicht mehr in Gesundheitseinrichtungen gelassen werden, dann hängt das meist an fehlender Schutzkleidung. Es kann aber doch nicht sein, dass Besuche und Seelsorge in einem so hoch entwickelten Gesundheitssystem wie dem unseren wegen knapper Schutzkleidung wegfallen. Auch brauchen wir klare Besuchsregelungen, die nicht willkürlich gehandhabt werden dürfen. Letztlich benötigen wir mehr wissenschaftliche Evidenz und Studien. Dann können wir intelligenter mit dem Virus umgehen, ohne Menschen in Pflegeeinrichtungen abzuschotten, ihr Selbstbestimmungsrecht zu verletzen und ihnen die notwendigen sozialen und seelsorgerischen Kontakte vorzuenthalten.