Aktionsplan für Maßnahmen zur Entwicklung der Gewässerlandschaft Kleine Aller 5. Mai 2021 | 13:15 Uhr - 14:45 Uhr
Die Kleine Aller bei Wolfsburg ist im Sinne der EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) als „Heavily Modified Water Body (HMWB)“ eingestuft, also erheblich verändert. Die Einstufung ist zulässig, wenn die zum Erreichen eines „guten ökologischen Zustandes“ erforderlichen Änderungen der hydromorphologischen Merkmale dieses Wasserkörpers signifikante negative Auswirkungen auf wichtige nachhaltige Entwicklungstätigkeiten (Schifffahrt, Trinkwasserversorgung, Stromerzeugung, Bewässerung, Wasserregulierung, Schutz vor Überflutungen, Landentwässerung) hätten. Für die erheblich veränderten (HMWB) und künstlichen Wasserkörper „Artificial Water Bodies (AWB)“ ist das gute ökologische Potenzial als Bewirtschaftungsziel maßgebend, da sie nachweislich den guten ökologischen Zustand nicht erreichen können. Die Ausweisung muss alle 6 Jahre überprüft werden. Der Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz hat vor diesem Hintergrund einen Aktionsplan auf Basis vorhandener Daten für die Kleine Aller entwickelt. Der Aktionsplan konzentriert sich auf die Belastungsschwerpunkte (Hot Spots) der hydromorphologischen Defizite, wie sie in den vorliegenden „Wasserkörperdatenblättern mit Handlungsempfehlungen“ aus der Sicht der Gewässerbiologie formuliert wurden.
Das Wasserbauseminar findet im Sommersemester 2021 Corona-bedingt jeweils mittwochs von 13:15 bis 14:45 Uhr online statt und wird über die virtuelle Lehrplattform StudIP von den Studierenden besucht.
Referent*in
Dipl.-Ing. Axel Neumann, Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Braunschweig
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