Ihre Stimme zählt Hochschulwahlen und studentische Wahlen im Wintersemester 2022/23
Mit Ihrer Stimme können Sie etwas bewirken und die Zukunft der Technischen Universität Braunschweig mitgestalten. Vom 20. Januar 2023, 12:00 Uhr bis zum 27. Januar 2023, 12:00 Uhr finden die Hochschulwahlen und studentischen Wahlen an der TU Braunschweig im Online-Wahlverfahren statt. Bequem vom Schreibtisch, aber auch von jedem anderen Standort aus, können alle Beschäftigen und Studierenden mit ihrem Computer oder ihren mobilen Endgeräten die Mitglieder und deren Stellvertretung in folgenden Gremien wählen:
- Senat
- Fakultätsräte der Fakultäten 1 bis 6
- Kommission für Gleichstellung (KfG)
- Promovierendenvertretungen
- Studierendenparlament
- Fachschaftsräte
- Fachgruppenräte
Der Senat und die Fakultätsräte sind unter anderem für die Entwicklung der TU Braunschweig mitverantwortlich: Sie entscheiden zum Beispiel über die Berufung von Professor*innen, das Einrichten von Studiengängen und die Inhalte von Ordnungen. Sie sind ein Ort für statusgruppenübergreifende Diskussionen, Reaktionen auf aktuelle Ereignisse und neue Ideen, die unsere Universität betreffen.
Die Amtszeit der studentischen Mitglieder beträgt ein Jahr. Die anderen Statusgruppen wählen ihre Mitglieder für zwei Jahre. Die Amtszeit beginnt für alle Vertreter*innen am 01.04.2023.
Eine Liste aller wählbaren Gremien und deren Kandidierende finden Sie in den bereits hochschulöffentlich bekannt gemachten Wahlbekanntmachungen.
Zur Durchführung der Online-Wahl ist eine Anmeldung mit der TU Braunschweig-Kennung erforderlich. Der Link zum Wahlsystem während des Wahlzeitraumes lautet www.tu-braunschweig.de/wahl